Arbeitgeber mit 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten zu melden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch.

Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten
Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden.



Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 08.01.2024

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