Kommunale Wärmeplanung nimmt Formen an

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember der Verwaltung einstimmig grünes Licht gegeben, mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für das Stadtgebiet von Kaiserslautern zu beginnen. Im Hinblick auf die neue Bundesgesetzgebung wurde seitens der Verwaltung bereits im Juli ein Zuwendungsantrag auf Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Nach der Rückmeldung des Fördermittelgebers ist der Projektbeginn auf den 01. März 2024 datiert worden. Im Vorgriff auf eine Vergabe der Wärmeplanung an einen geeigneten Dienstleister sind bereits Gespräche mit den Stadtwerken Kaiserslautern (SWK) erfolgt.

Gemäß dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, werden Städte und Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis 30. Juni 2026 Wärmepläne zu erstellen und diese in einem Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hat den Kommunen empfohlen, einen Ratsbeschluss für die Durchführung der Wärmeplanung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes herbeizuführen. Mit der Planung und Umsetzung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung können die Bemühungen der Stadt im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung in erheblichem Maß verstärkt werden.



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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 14.12.2023

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