25.800 Euro Geldstrafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel in Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Im Laufe des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 28. Januar 2023 zündeten Kaiserlauterer Zuschauer 42 Leuchtfeuer und einen Knallkörper.
Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen. Gleichzeitig möchte sich der FCK nochmals für den Support der FCK-Fans bedanken, die die Roten Teufel lautstark und regelkonform unterstützen.



Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 30.03.2023

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