Krankenversicherungen für Haustiere – sinnvoll oder überflüssig?

Richtig gut versichert

Eine Behandlung oder Operation von Hund und Katze beim Tierarzt oder in der Tierklinik kann schnell ins Geld gehen. Mit einer Tierkrankenversicherung kann man sich vor diesem finanziellen Risiko schützen. Aber: Die Policen sind teuer, und nicht alle Behandlungen werden bezahlt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Zudem werden meist nur gesunde Tiere versichert. Mit regelmäßigen Rücklagen kann man vorsorgen.

„Die Unterschiede bei den Preisen und den versicherten Risiken einer Tierkrankenversicherung sind enorm“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Sie rät, sich vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung gründlich zu informieren und Tarife und Bedingungen zu vergleichen.

Eine Tierkrankenversicherung kann als Operationskosten- und Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Die umfangreichere Krankenvollversicherung ist meist dreimal so teuer wie eine OP-Versicherung. Und: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag.

Bei älteren Tieren oder bei Vorerkrankungen fordern die Versicherungen mitunter ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand. Ist ein Tier bei Vertragsabschluss krank, gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Die Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und Diagnostik. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not oder auch Impfungen übernehmen viele Versicherer nicht. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip sind häufig nicht versichert.



Tierärzte rechnen je nach Aufwand zwischen dem einfachen und vierfachen Gebührensatz ab. Die Versicherungsunternehmen bezahlen nicht jeden Gebührensatz. Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Üblicherweise übernimmt die Versicherung nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Manche Versicherer kommen nur bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag – beispielsweise 2.500 Euro – für die Tierarztkosten auf.

Weitere Informationen und Beratung

Ausführliche Informationen zu Tierkrankenversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/krankenversicherungen-fuer-haustiere-sinnvoll-oder-ueberfluessig-10781

sowie zur wichtigen Tierhaftpflichtversicherung unter

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/haftpflichtversicherung-fuer-haustiere-33442

Fragen rund um Tierversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Beratungsstelle Kaiserslautern
Fackelstraße 22, 67655 Kaiserslautern
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Kaiserslautern, 28.03.2023

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