Was das Land Rheinland-Pfalz selbst nicht schafft, kann Steuerzahlern nicht abverlangt werden

Das Land Rheinland-Pfalz hat es nicht geschafft, für alle landeseigene Immobilien eine fristgemäße Grundsteuererklärung zu erstellen – will aber die Abgabefrist für Bürger und Unternehmen bislang nicht weiter verlängern. Für den BdSt Rheinland-Pfalz stellt das eine unangemessene Selbstbegünstigung dar. Fair wäre es, wenn allen Betroffenen in Rheinland-Pfalz dieselbe Frist gewährt wird, wie das Land sie sich selbst einräumen will. Zudem sollten Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen werden.

Laut Presseberichten haben in Rheinland-Pfalz zum Fristablauf am 31. Januar 2023 rund Dreiviertel der Betroffenen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Doch das Land Rheinland-Pfalz soll für eigene Immobilien nur in gut 20 Prozent der Fälle eine Grundsteuererklärung zeitlich geschafft haben. „Befürworter des Bundesmodells der neuen Grundsteuer behaupten gerne, sie sei unbürokratisch – selbst das Bundesfinanzministerium tut das. Doch das Modell ist so unbürokratisch, dass selbst die Staatsbürokratie im Bund und nun auch in Rheinland-Pfalz grandios dabei versagt, für eigene Immobilien fristgemäße Grundsteuererklärungen abzugeben“, so Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Wenn das Land Rheinland-Pfalz zum Fristablauf für rund 80 Prozent der Landesimmobilen wirklich keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, so ist das ein bemerkenswertes Staatsversagen. Umso unverständlicher wird dann die Weigerung der Ampel-Landesregierung, die Abgabefrist erneut zu verlängern. Was die Landesverwaltung selbst nicht gebacken bekommt, kann von Bürgern und Unternehmen nicht verlangt werden. Statt einer unangemessenen Selbstbegünstigung des Landes bei der Abgabefrist, sollte es bei der Grundsteuererklärung eine einheitliche Fristverlängerung in Rheinland-Pfalz geben. So werden faire Verhältnisse geschaffen, statt Frust erzeugt.“

Zudem hält es der Steuerzahlerbund für dringend geboten, dass Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen werden. „Schon jetzt sind zahlreiche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Auch der Steuerzahlerbund führt verschiedene Musterklagen“, erklärt Brüderle. „Um einen Einspruchs-Tsunami zu verhindern, sollten alle Bescheide besser vorläufig erlassen werden. Das würde den Eigentümern Sicherheit geben und die Finanzverwaltung zugleich entlasten. Sollte die gerichtliche Klärung dann ergeben, dass die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist, so gilt das auch für alle Bescheide und nicht nur für jene, gegen die geklagt wurde.“



Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz

www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de

Mainz, 16.02.2023