Es gibt keinen Grund, 16- und 17-Jährige nicht wählen zu lassen

Bei der Europawahl im nächsten Jahr dürfen sie wählen, bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen nicht: Für 16- und 17-Jährige sind die Parlamentswahlen in Rheinland-Pfalz nicht einheitlich geregelt. Die Landesregierung will das Wahlalter auch für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre senken. Ebenso plant die Bundesregierung dies für die Bundestagswahl. Allerdings ist sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Unterdessen kommen zwei Politikwissenschaftler in einer Studie für die Otto-Brenner-Stiftung zu dem Ergebnis, dass es keinen Grund gibt, an der politischen Partizipationsfähigkeit der 16- und 17-Jährigen zu zweifeln. Allerdings scheinen Wahlmöglichkeiten nur auf kommunaler oder Landesebene wenig geeignet, Jugendliche und junge Erwachsene für Politik zu interessieren. Zudem führe der bundesweite „Flickenteppich von Wahlaltersgrenzen“ zu erheblichen Fehleinschätzungen bei Jugendlichen, warnen die Forscher. Viele wüssten nicht, ob und bei welchen Wahlen sie wählen dürften.



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Kaiserslautern, 31.01.2023