Ebling will Blaulicht und Einsatzhorn für Ordnungsämter ermöglichen

Innenminister Michael Ebling will den Kommunalen Vollzugsdiensten die Ausstattung ihrer Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen. Diese sollen ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen eingesetzt werden dürfen. Der Minister hat dafür die Aufhebung des sogenannten „Blaulichtverbots“ angestoßen. Den Kommunalen Spitzenverbänden wurde die Entscheidung bereits mitgeteilt.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste leisten einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Ordnung. Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist – etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wollen wir die Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen“, sagte Innenminister Michael Ebling. Die Änderung sei auf den Weg gebracht, ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern.
„Mit der nun angestoßenen Novelle folgen wir einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den auch ich mich in meiner Zeit als Oberbürgermeister stark gemacht habe. Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden“, sagte Innenminister Michael Ebling.



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Mainz, 13.01.2023