Verfügbares Einkommen 2020 in allen kreisfreien Städten und Landkreisen gestiegen

Kaiserslautern mit 20.005 Euro Schlusslicht bei den kreisfreien Städten

Im Jahr 2020 nahm das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Rheinland-Pfalz in allen Verwaltungsbezirken zu – trotz der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag es mit 96,5 Milliarden Euro um 1,5 Milliarden Euro oder 1,6 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Damit standen jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner im Landesdurchschnitt 23.559 Euro zur Verfügung; das waren 340 Euro oder 1,5 Prozent mehr als 2019.

In den Landkreisen war das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin bzw. Einwohner mit durchschnittlich 24.071 Euro höher als in den kreisfreien Städten mit 22.113 Euro. Im Vergleich der Landkreise erreichten die Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis mit 27.264 Euro das höchste Pro-Kopf-Einkommen; in Kusel waren es durchschnittlich nur 21.922 Euro. Bei den kreisfreien Städten reichte die Spannweite von 20.005 Euro in Kaiserslautern bis 26.426 Euro in Neustadt an der Weinstraße.

Zu beachten ist, dass die regionale Einkommensverteilung in Rheinland-Pfalz stark durch Berufspendlerinnen und -pendler beeinflusst ist. Aus den Landkreisen pendeln viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit in die kreisfreien Städte. Die von ihnen erbrachte Wirtschaftsleistung wird an ihrem Arbeitsort in den Städten nachgewiesen; das dabei entstehende Einkommen wird dagegen an ihrem Wohnort in den Landkreisen erfasst.

Zwischen 2000 und 2020 stieg das Pro-Kopf-Einkommen in den Landkreisen im Mittel stärker als in den kreisfreien Städten (plus 54 bzw. plus 42 Prozent). Dies ist sowohl auf die unterschiedliche Entwicklung des verfügbaren Einkommens als auch der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zurückzuführen. Das verfügbare Einkommen nahm in den Landkreisen um 53 Prozent zu und in den kreisfreien Städten um 51 Prozent. Die kreisfreien Städte verzeichneten zwischen 2000 und 2020 einen Bevölkerungszuwachs von sieben Prozent, insbesondere aufgrund der deutlichen Zunahme der Einwohnerzahlen in den Universitätsstädten Mainz, Landau und Trier. In den Landkreisen ging die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im gleichen Zeitraum dagegen um 0,1 Prozent zurück.

Den stärksten Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens gegenüber dem Jahr 2000 verzeichnete unter den kreisfreien Städten Speyer mit plus 58 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgte die Stadt Trier mit plus 53 Prozent. Dagegen nahm das Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Pirmasens nur um 34 Prozent zu. Im Vergleich der Landkreise erzielte der Kreis Trier-Saarburg mit plus 68 Prozent den höchsten Zuwachs beim Pro-Kopf-Einkommen, gefolgt vom Rhein-Hunsrück-Kreis und Eifelkreis Bitburg-Prüm mit plus 64 bzw. 63 Prozent. Bitburg-Prüm, Trier und Trier-Saarburg liegen im Einzugsbereich Luxemburg. Da in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Menschen aus den grenznahen Gebieten dorthin zur Arbeit auspendeln, profitiert die Region von der starken wirtschaftlichen Dynamik des Großherzogtums. Im Landkreis Mainz-Bingen sowie im Rhein-Lahn-Kreis stieg das Pro-Kopf-Einkommen dagegen nur um 42 bzw. 44 Prozent.

Bei dem durchschnittlich zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Einkommen nimmt Rheinland-Pfalz unter den Ländern hinter Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein Rang sechs ein. Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen liegt 193 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von 23.752 Euro.

Der Durchschnittswert des Pro-Kopf-Einkommens in einem Land oder in einer Region ist eine Kennzahl der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, der als Indikator für den monetären Wohlstand der Bevölkerung des Landes oder der Region verwendet wird. Er gibt keine Auskunft darüber, wie gleichmäßig oder ungleichmäßig das Einkommen auf die Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region verteilt ist.

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte umfasst sämtliche empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen einschließlich der empfangenen laufenden Übertragungen (wie Renten, Arbeitslosengeld usw.) und abzüglich der geleisteten laufenden Übertragungen (vor allem direkte Steuern und Sozialbeiträge). Es entspricht dem Einkommen, das den privaten Haushalten (einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) letztlich zufließt und dass sie für Konsum- oder Sparzwecke verwenden können. Der Berechnung des verfügbaren Einkommens liegt das Inländer- oder Wohnortkonzept zugrunde. Die Veränderungen des verfügbaren Einkommens sind in jeweiligen Preisen angegeben, d. h. eine Preisbereinigung erfolgt nicht.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2021. Zusammen mit der Berechnung der Ergebnisse für das Jahr 2020 wurden die Ergebnisse der Jahre 2017 bis 2019 überarbeitet.
Da die Regionalisierung eine Vielzahl an statistischen Basisinformationen erfordert, liegen die Kreisergebnisse erst mit einer Zeitverzögerung von knapp zwei Jahren vor.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter www.vgrdl.de.

Autorin: Sophia Häußler (Sachgebiet VGR, ETR, Arbeitsmarkt)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 12.09.2022