75 Jahre Bundesland Rheinland-Pfalz – forstliche Richtlinie

Zum Landesjubiläum ist im Haus der Nachhaltigkeit ein Nachdruck der „Waldbaulichen Grundsätze und Vorschriften für den Pfälzerwald 1925“ erhältlich.

Bäume haben im Vergleich zum menschlichen Dasein ein sehr langes Leben. Wer also unsere Wälder beurteilen will, so wie sie sich uns heute zeigen, der muss zum Teil weit in die Vergangenheit blicken. Wie war der Stand der Wissenschaft, als unsere alten Bäume junge Pflänzchen waren? Welcher gesellschaftliche Zeitgeist herrschte und welchen Einfluss hatte er auf die damalige Waldbehandlung? Eine wichtige forstliche Richtlinie wurde kurz nach dem Ersten Weltkrieg verfasst. Sie überdauerte mehrere Geschichtsepochen und hatte bis in die frühen 1980er Jahre Gültigkeit. Aus Anlass des 75-jährigen Landesjubiläums ist jetzt im Haus der Nachhaltigkeit ein kommentierter Nachdruck des Originals erhältlich.

Unter Leitung von Prof. Dr. Theodor Künkele und einer größeren Anzahl von Amtsvorständen der Regierungsforstkammer und der Ministerial-Forstabteilung wurden 1925 die „Waldbaulichen Grundsätze und Vorschriften für den Pfälzerwald“ verfasst. Dies war damals notwendig geworden, da die bisherigen, für den Pfälzerwald namensgebenden Wirtschaftsregeln von 1843, inzwischen mehrfach geändert und ergänzt wurden. In dem Folgedokument sind die zur damaligen Zeit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse beim Waldbau und der Standortslehre sowie die praktischen Erfahrungen der Forstleute eingegangen. Das Werk erlebte gleich mehrere Epochen in der deutschen Geschichte: Es entstand in der Weimarer Republik, überdauerte die Naziherrschaft, hatte Gültigkeit in dem vor 75 Jahren neu gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz und war auch in der Wirtschaftswunderzeit der Maßstab des forstlichen Denkens. Im Ergebnis schufen die forstlichen Vorfahren auf Grundlage dieser Vorschriften im Pfälzerwald die heute überwiegend laubholzreichen und stabilen Mischwälder, den „Pfälzer Dreiklang“ aus Kiefer, Eiche und Rotbuche. Auf besonders geeigneten Waldböden entstanden wertvolle Furniereichenbestände. Künkeles Richtlinien galten in ihren Grundzügen für den Pfälzerwald fort, bis vor allem neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Waldökologie, Ertragskunde, Waldbau und Standortskunde sowie zunehmend neue, umfangreichere Anforderungen der Gesellschaft an den Wald Korrekturen der bisherigen Vorstellungen notwendig machten. Um 1973 versammelte deshalb Dr. Hartmut Petri, Referatsleiter für Waldbau im Mainzer Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten einen Kreis von besonders waldbauerfahrenen Kollegen aus pfälzischen Forstämtern und der Forstdirektion bewusst in Johanniskreuz, dem Entstehungsort der „Forstlich Charakteristischen Skizze von 1843“, und erteilte den Auftrag, wiederum angepasste Richtlinien zu erstellen. 1983 wurden schließlich nach rund zehnjähriger Arbeit die Waldbaurichtlinien für den Bereich der (ehemaligen) Forstdirektion Rheinhessen- Pfalz eingeführt.
Der pensionierte Leitende Forstbeamte Gerhard Albert, Lambrecht, gibt mit Unterstützung des Hauses der Nachhaltigkeit jetzt einen Nachdruck der „Waldbaulichen Grundsätze und Vorschriften für den Pfälzerwald 1925“ heraus. Er hat dem Originaltext eine forsthistorische Einordnung und eine Betrachtung von Leben und Werk des Theodor Künkele hinzugefügt. Das rund 130 Seiten starke Werk im Hardcover-Einband (DIN A5-Format) kann zum Preis von 14,80 Euro im Pfälzer Waldladen des Johanniskreuzer Infozentrums erworben werden. Bei Erstattung der Portokosten ist in Ausnahmefällen auch eine Zusendung des Buches möglich.

Quelle Text/Bild:
Landesforsten Rheinland-Pfalz
Forstamt Johanniskreuz – Haus der Nachhaltigkeit
www.hdn-pfalz.de
www.naturerlebnis-pfalz.de
www.treffpunktwald.de

Kaiserslautern, 23.05.2022