Land und Kommunale Spitzenverbände einigen sich auf Mittelverteilung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Integration

„Unmittelbar nach Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine haben wir in Rheinland-Pfalz reagiert und 50 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt, um die Erstaufnahmekapazitäten kurzfristig erhöhen und den Kommunen Mittel für die Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Integration der Kriegsflüchtlinge bereitstellen zu können. Dass sich Bund und Länder bereits am 7. April 2022 – und damit schnell nach dem Eintreffen der ersten Kriegsflüchtlinge – auf eine Lastenverteilung geeinigt haben war ein guter und wichtiger Schritt. Damit haben wir schon sehr früh Planungssicherheit erlangt. Zusätzlich zu den vom Land bereits bereitgestellten Mitteln erhält Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 aus den vom Bund zur Verfügung gestellten zwei Milliarden Euro weitere ca. 96 Millionen Euro. Dies war neben der Festlegung der Versorgung der Kriegsflüchtlinge unter den Regeln des SGB II bzw. SGB XII ein ganz wesentlicher Schritt. Damit können das Land und die Kommunen alles Nötige in die Wege leiten, um den Geflüchteten ein Ankommen zu ermöglichen,“ betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

„Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine leisten die Haupt- und Ehrenamtlichen Unglaubliches, um den vom Krieg vertriebenen Menschen aus der Ukraine ein Ankommen zu ermöglichen: Von der Unterbringung – häufig über Nacht ankommender Familien – in den Erstaufnahmeeinrichtungen, den Einrichtungen der Kommunen und den vielen Privathaushalten, über die Integration der vielen Kinder an den Schulen bis hin zur Unterstützung beim Lernen der Sprache oder bei Behördengängen. Deshalb ist es nun ebenso wichtig, schnell eine Vereinbarung über die Verteilung der Mittel auf die Kommunen zu organisieren,“ so die Ministerpräsidentin weiter.

„Wir haben uns heute gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Finanzierung der Unterbringung, der Gesundheitsversorgung und der Integration der Kriegsflüchtlinge zu zwei Dritteln den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten zukommen lassen und zu einem Drittel für die Kosten, die beim Land verbleiben, verwenden. Damit stehen den Kommunen im Jahr 2022 64 Millionen Euro Bundesmittel und die bereits vom Land bereit gestellten 20 Millionen Euro Landesmittel – insgesamt 84 Millionen Euro – zusätzlich zur Verfügung,“ unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen und Familien- und Integrationsministerin Katharina Binz.

„Insgesamt sind bereits 31.726 Menschen aus der Ukraine in Rheinland-Pfalz angekommen und registriert worden, darunter 13.125 Kinder und Jugendliche. Dabei verteilen sich die Menschen aus der Ukraine sehr ungleich in unseren Kreisen und kreisfreien Städten, bedingt durch familiäre Verbindungen in unser Land oder auf Grund des herausragenden privaten Engagements vor Ort. Dieser Situation tragen wir Rechnung, indem wir die Mittelverteilung an die Verteilung der aufgenommenen und registrierten Menschen aus der Ukraine knüpfen. Konkret werden wir die Bundesmittel den Kreisen und kreisfreien Städten in zwei Tranchen à 32 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dafür wird zu zwei Stichtagen ausgewertet, wie viele Kriegsflüchtlinge in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten registriert wurden, um die Mittel anschließend proportional zur Unterbringungsleistung auf die Kreise und kreisfreien Städte zu verteilen. Eine Kommune, die bis zum Stichtag mehr Kriegsflüchtlinge aufgenommen hat, erhält entsprechend auch einen größeren Anteil an den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln,“ beschrieb Ministerin Katharina Binz das Verfahren. „Wir wissen, dass sich die meisten wünschen, so schnell wie möglich in die Ukraine zurückzukehren, um ihr Land und ihr Leben wiederaufzubauen. Doch Krieg ist immer grausam und immer unberechenbar. Mit der heute getroffenen Vereinbarung schaffen wir deshalb zwischen Land und Kommunen die Voraussetzung dafür, den Menschen ein Ankommen zu ermöglichen. Um die Vereinbarung umzusetzen, wollen wir kurzfristig das Landesaufnahmegesetz entsprechend anpassen,“ unterstrich Ministerin Binz.

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Mainz, 03.05.2022