Ortsumgehung Olsbrücken planfestgestellt – BUND Kreisgruppe warnt vor falscher Weichenstellung

In dieser Woche wurde vom LBM für die Ortsumgehung der B 270 um Olsbrücken das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Leider ist damit ein weiterer Schritt getan, den für Klima- und Artenschutz fatalen Weg weiterhin einzuschlagen. Richtig wäre es, die verkehrspolitischen Bedürfnisse eines Teils der Menschen zukünftig nicht weiter auf Kosten seiner Lebensgrundlagen zu befriedigen. Eine Ortsumgehung von Olsbrücken wird eine hohe zweistellige Millionensumme kosten. Dieses Geld wird für einen leicht beschleunigten Autoverkehr gezahlt. In den Klimaschutzbemühungen kommen wir nicht voran, weil es nicht gelingt, den ÖPNV für die Menschen attraktiv zu gestalten. Jetzt stattdessen den motorisierten Individualverkehr der Pendler zu begünstigen ist zwar der Planung der frühen 90er – Jahre angemessen, aber vor dem Hintergrund heutigen Wissens völlig aus der Zeit gefallen. Richtig wäre es, die vorhandene Bahnlinie im Lautertal zu attraktivieren und für den Schutz der Menschen im Ort eine Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 zu beschließen. U.a. in Frankenstein wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Fahrzeit würde sich lediglich um eine Minute und 7 Sekunden verlängern. Das ist zumutbar. Der Verkehrslärm für die Olsbrücker wird durch die Umgehung steigen und insbesondere in naher Zukunft nach Durchsetzen der Elektromotoren den Ort deutlich mehr belasten als jetzt die Durchfahrtsstraße: Elektromotoren verursachen kaum direkte Geräusche, der Lärm wird durch die lauteren Fahrgeräusche bei höheren Geschwindigkeiten verursacht. Auf der Umgehung wird deutlich schneller gefahren werden. Damit wird zukünftig die Lärmbelastung im Tal ansteigen.

Die geplante Straße wird eine massive Versiegelung und einen schweren Eingriff in die Lautertalaue und die Streuobstwiesen und Gehölze an den Talhängen zur Folge haben. Boden muss für die Trasse großräumig abgetragen und umgeschichtet werden, Lebensräume für Tiere und Pflanzen gehen verloren, die Ortsbewohner werden von einem Teil ihrer benachbarten Natur abgeschnitten. Die Belange des Artenschutz sind aus Sicht des BUND zudem in de Planfeststellungsbeschluss nicht vollständig abgearbeitet: So wurden die in der BundesArtenschutzVerordnung genannten Arten nicht untersucht.
Bei der derzeit großen Flächennutzungskonkurrenz und den unverkennbar negativen Auswirkungen anthropogener Eingriffe ist es nicht mehr verantwortbar, für einen fragwürdigen Nutzen- der auch umweltneutral und billiger erreichbar wäre- diese massiven negativen Auswirkungen in der Abwägung in Kauf zu nehmen.

Tobias Wiesemann, Kreisvorsitzender BUND Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
NABU, Naturschutzbund Kaiserslautern und Umgebung,
1. Vorsitzender: Jürgen Reincke,

www.NABU-KL.de

Kaiserslautern, 01.03.2022

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