3G-Regelung für Schüler*innen zur Nutzung des ÖPNV in den Weihnachtsferien

Der Bundestag hat vergangene Woche eine Verschärfung des § 28b Abs. 5 IfSG beschlossen, die bereits in Kraft getreten ist. Mit Beginn der Weihnachtsferien benötigen Schüler*innen den Nachweis, genesen, geimpft oder getestet zu sein, um den ÖPNV nutzen zu dürfen. Da in den Ferien die Testungen in der Schule entfallen, müssen die Testungen eigens nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird im Rahmen der 3G-Kontrollen eingefordert.

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Kaiserslautern, 16.12.2021