Hauptfriedhof: Pkw-Einfahrtsregelung zum Jahresende

Jeweils stundenweise am 22. und 29. Dezember erlaubt

Die Friedhofsverwaltung bietet dieses Jahr Sonderöffnungszeiten für das Befahren des Friedhofs mit dem Auto. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, jeweils am Mittwoch, 22. und 29. Dezember in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und von 14 bis 16:30 Uhr mit dem Pkw auf den Hauptfriedhof zu fahren. Am 24. und 25. Dezember sowie um den Jahreswechsel sind hingegen keine Fahrzeug-Einfahrten erlaubt.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 13.12.2021

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