BUND Kreisgruppe empfiehlt integrierten Standort des Seniorenheims in Trippstadt

Investorenwünsche auf Kosten der Natur nicht zukunftsfähig

Vor Ort informierte sich die BUND Kreisgruppe Kaiserslautern in Trippstadt zusammen mit der Vertretung der Trippstadter Bürgerinitiative über Investorenpläne zum Bau eines neuen Seniorenheims. Wieder einmal soll freie Landschaft im Außenbereich einer Ortschaft für neue Bebauung genutzt werden. Und das, obwohl der Erste Paragraph des Baugesetzbuches der Gemeinden folgendes vorschreibt: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“

Wird diesem Grundsatz in Trippstadt gefolgt? Dies ist nach Meinung des BUNDs nicht der Fall. Am Standort des bestehenden Senioren – und Studierendenwohnheims ließen sich rein von der Fläche her betrachtet auch die weiteren gewünschten Nutzungen integrieren. Die vorhandenen ebenerdigen Parkplätze und eingeschossigen Bauten ließen hier aus BUND – Sicht ausreichend Spielräume offen.

Dem in der Rheinpfalz genanntem Argument, Trippstadt verfüge noch über so viel Natur, dass eine weitere Bebauung im Außenbereich nicht ins Gewicht falle, kann der BUND nicht folgen: Deutschland ist eine Industrienation, die den weltweiten Artenschwund und die Klimaveränderung in bedeutendem Maße mitverursacht hat. Wir alle sind Nutznießer der Industrialisierung. Wir alle müssen deshalb jetzt Verantwortung zeigen. Insofern ist jeder weitere Eingriff in die Natur grundsätzlich einer zu viel und müsste sorgfältig abgewogen werden. Eine Dachbegrünung zum Beispiel kann nicht die vorhandenen Wiesen und Heckenstruktur in Trippstadt ersetzen. Hauptverantwortlich für das Artensterben sind die Störungen durch den Menschen. Diese anthropogene Störgrenze wird durch die Ausdehnung des Siedlungskörpers immer weiter in die Naturräume verschoben. Menschliches Leben ist in das Netz der Natur eingebettet. Dieses Netz ist nur durch die Artenvielfalt stabil. Die Lebensräume der Pflanzen und Tiere und deren Vielfalt dürfen deshalb nicht weiter geschädigt werden.

In Zeiten von Klimawandel und Klimawandelfolgenanpassung ist es die Pflicht jeder einzelnen in der Verantwortung stehenden Person, genau zu prüfen, ob eine Inanspruchnahme von Naturräumen unumgänglich ist, oder nicht. Nach Auskunft des Ortsbürgermeisters sieht sich die Gemeinde durch den Druck der Investoren gezwungen, die Bebauung in den Außenbereich auszudehnen. Sicherlich hat sich der Gemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht. Dennoch ist das Ergebnis aus Naturschutzsicht ein weiterer Schritt in die falsche Richtung.

Leider wurde das Gemeindeland bereits verkauft und das zu einem äußerst niedrigen Preis. Der Investor würde allein schon durch eine Änderung des Flächennutzungsplans einen Planungsgewinn generieren. Eine transparente Ausschreibung der Fläche mit entsprechender Nutzung – sollte Baurecht geschaffen werden – kann es nicht mehr geben. Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Verbänden und Bürger*innen im Bauleitverfahren läuft deswegen Gefahr, zur Farce zu verkommen: Es ist ausgesprochen schwierig, gegenüber einem Investor, dem das Land schon verkauft wurde, Änderungen in der Planung durchzusetzen. Oft kommen gute Anregungen durch die Bürger*innenbeteiligung, die sich schwer im Bebauungsplan vorschreiben lassen. Beim Verkauf der Fläche ließen sich diese im Vertrag regeln. Nun ist der Investor bereits Eigentümer und damit diese Chance vertan.

Die Nutzung des Naturraums dient hier somit der Gewinnorientierung des Investors. Denn die gewünschten Nutzungen wären, wie bereits erwähnt, auch am Judenhübel möglich. An diesem ist nach der geplanten Erlaubnis der Hotelnutzung studentisches Wohnen sehr unwahrscheinlich. Es ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn Investoren Geld verdienen. Dies jedoch durch die vermeidbare Inanspruchnahme von Natur zu erreichen, sollte ein Verhalten aus der Vergangenheit sein.

Städtebaulich ist der mehrgeschossige Bau in Nachbarschaft von Naturräumen und Einfamilienhausbebauung ebenfalls sehr kritisch zu beurteilen. Die angedachte Kubatur wirkt wie ein Fremdkörper in der Landschaft.

Quelle Text/Bild:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)
Tobias Wiesemann, Vorsitzender BUND Kreisgruppe Kaiserslautern
Trippstadter Str. 25
67663 Kaiserslautern

https://kaiserslautern.bund.net/

Kaiserslautern, 18.10.2021