Zum Tag des Kaffees: Die Kaffeesteuer – eine Steuer mit langer Geschichte

Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 168 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde.

Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu.

Der deutsche Zoll erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz erhob das Hauptzollamt Saarbrücken letztes Jahr rund 1,6 Millionen Euro Kaffeesteuer.

Die Herstellung von Kaffee ist nur mit der Erlaubnis des Zolls zulässig, denn mit der Röstung des Kaffees entsteht die Kaffeesteuer. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, überwacht der Zoll die Kaffeeherstellung von der Anlieferung des Rohkaffees bis zum Verkauf. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der ordnungsgemäßen Zahlung der Kaffeesteuer. Denn die Erhebung der Kaffeesteuer trägt dazu bei, dass staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse aufrechterhalten werden können.

Dabei läuft nicht immer alles reibungslos. So handelte beispielsweise ein Kaffeeröster aus Rheinland-Pfalz mit Kaffee. Teile verkaufte er, Teile tauschte er gegen andere Waren, ohne jedoch eine Rechnung dafür vorweisen zu können. Eine Überprüfung seines Bestands durch die Betriebsprüfer des Zolls ergab schlussendlich einen Fehlbestand von 1.800 Kilogramm Röstkaffee. Weil der Verbleib des Kaffees nicht geklärt werden konnte, entstand die Kaffeesteuer in Höhe von rund 4.000 Euro (Kaffeesteuersatz: 2,19 Euro pro Kilogramm).

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer: Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2020 nahm der Zoll rund 63 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies ist etwa die Hälfte aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 128 Milliarden Euro.

Das Aufkommen der Verbrauchsteuern fließt dem Bund zu und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme wird durch diese Einnahmen geleistet.

Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 01.10.2021