Unseriöse Notdienste: Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum Schutz vor unseriösen Notdiensten

- Wer an Wochenenden, Feiertagen oder in Notsituationen einen Handwerkernotdienst benötigt, läuft schnell Gefahr, abgezockt zu werden. - Vorsicht ist bei Suchergebnissen aus dem Internet und 0800-Telefonnummern geboten. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps zum Vorbeugen.

Ein Rohrbruch in der Wohnung, ein von innen steckender Schlüssel in der zugefallenen Tür oder ein Wespennest auf dem Balkon – und das meistens auch noch am späten Abend oder am Wochenende: Dann muss schnell Hilfe her. Doch bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht geboten, denn unseriöse Anbieter schlagen beim Preis ordentlich drauf. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann und worauf bei der Auswahl des Handwerkers zu achten ist.

Fälle aus der Beratung:

Frau P. musste einen Rohrreinigungsdienst beauftragen. Im Internet stieß sie auf eine Anzeige, die damit warb, keine An- und Abfahrt zu berechnen. Der Handwerker kam umgehend und veranschlagte nach einem kurzen Blick auf die Verstopfung einen Barpreis von rund 800 Euro. Auf ihren Einwand, nicht so viel Bargeld im Haus zu haben, erwiderte dieser, er würde warten, bis sie das Geld bei der Bank besorgt hätte. Eingeschüchtert durch die Drohung des Handwerkers, dass sie keinen anderen Klempner in so kurzer Zeit finden würde, ließ Frau P. die Arbeit ausführen und zahlte letztlich 518 Euro in bar.

Frau W. musste einen Schlüsseldienst kommen lassen, weil die Tür hinter ihr ins Schloss gefallen war und der Schlüssel von innen steckte. Trotz Ersatzschlüssel konnte sie ihre Tür nicht aufschließen. Während des Anrufs beim Notdienst versuchte sie erfolglos einige Eckpunkte vorab zu klären. Ihre Fragen wurden ignoriert und sofort ihre Adressdaten abgefragt. Die Frage nach den voraussichtlichen Kosten konnte sie gar nicht mehr stellen, weil das Telefonat schnell beendet wurde. Am Abend erschien ein Mitarbeiter, der direkt 260 Euro per Sofortüberweisung verlangte, weil er sonst gar nicht erst mit der Türöffnung anfangen würde. Die Verbraucherin hatte keine wärmende Jacke und wusste so sich nicht anders zu helfen, als der Aufforderung nachzukommen. Nach Durchsicht der ausgestellten Rechnung stellte sie fest, dass der Arbeiter die Uhrzeit falsch angegeben und einen Nachtaufschlag von 70 Euro berechnet hatte.

„Immer wieder versuchen unseriöse Notdienste, die in Hektik und eine gewisse Hilflosigkeit geratenen Menschen skrupellos abzuzocken“, so Kaiser. „Vor allem an Wochenenden und Feiertagen verlangen sie oft bis zu mehrere Tausend Euro von ihren gestressten Kunden.“ Wer sich präventiv nach ortsansässigen Firmen umschaut und diese für den Ernstfall griffbereit hat, kann sich solche bösen Überraschungen ersparen. Auf keinen Fall sollte vorschnell ein Anbieter aus dem Internet beauftragt werden. Vorsicht ist auch bei 0800er Rufnummern geboten.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, um im Notfall nicht an einen unseriösen Notdienst zu geraten:

– Absichern gegen Aussperren

Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder vertrauenswürdigen Nachbarn zu deponieren. Das schafft Sicherheit. Bestenfalls wohnen die Hüter des Schlüssels in der Nähe und sind häufig zu Hause oder gut zu erreichen.

– Seriösen Notdienst suchen

Vorbeugend ist die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am Wohnort hilfreich. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu transparenten Preisen an, sollte die Nummer notiert werden. Im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor der Tür ist die Rufnummer im Ernstfall immer griffbereit.

– Kosten am Telefon klären

Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, woher der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung gestrichen werden. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält. Wenn möglich, sollte man zum Telefonat einen Zeugen hinzuziehen und auf laut stellen.

– Rechnung nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde Nur wenn die einzeln aufgeführten Positionen und die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar sind, sollte ein vorgelegtes Formular unterzeichnet werden. Bei Einwänden oder Ungereimtheiten sollte nichts quittiert werden.

– Eine gültige Rechnung verlangen

Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

– Nur zahlen, was vereinbart wurde

Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die einzelnen Posten wichtig. Zu prüfen ist, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Positionen zu akzeptieren. In einer Rechnung kann man vor dem Unterschreiben ggfls. Passagen streichen bzw. auch Text hinzufügen, beispielsweise „am Telefon vereinbart war ein Betrag von xxx Euro.“ Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.

– Selbstsicher und bestimmt auftreten

Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar.

Weitere Informationen unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-falschen-handwerkern/

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 08.09.2021