Einkommensteuer: Knapp sechs Prozent mit mehr als 100.000 Euro tragen 44 Prozent der Steuer

Stad und Kreis im Vergleich mit niedrigen Einnahmen

Die rund zwei Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz erzielten im Jahr 2017 im Durchschnitt einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 39.581 Euro. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes entspricht dies einem Plus von 3,1 Prozent bzw. 1.178 Euro gegenüber dem Jahr 2016. Die festgesetzte Einkommensteuer betrug im Durchschnitt 6.767 Euro je Steuerpflichtigem und legte damit um 3,4 Prozent zu.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte weist eine Ungleichverteilung auf. Etwa 65 Prozent der Steuerpflichtigen lagen unter dem Durchschnitt von 39.581 Euro. Die auf diese Steuerpflichtigen entfallende Steuer machte aber in der Summe etwa 14 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen aus. Einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro und mehr hatten knapp sechs Prozent der Steuerpflichtigen; sie trugen 44 Prozent zur festgesetzten Steuer bei. Unter ihnen sorgten die 895 Einkommensmillionäre – Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro und mehr – für 5,7 Prozent der festgesetzten Steuer, obwohl sie nur 0,04 Prozent aller Steuerpflichtigen repräsentieren.

Der Großteil der Steuerpflichtigen, nämlich rund 84 Prozent, hatte überwiegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Gesamtbetrag der Einkünfte lag für diese Steuerpflichtigen bei durchschnittlich 37.293 Euro je Steuerpflichtigem. Steuerpflichtige mit anderen überwiegenden Einkunftsarten verdienten zum Teil deutlich mehr. An der Spitze standen die Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus selbständiger Arbeit mit einem durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von knapp 121.000 Euro je Steuerpflichtigem.

Regionale Betrachtung

Die im Durchschnitt höchsten Gesamtbeträge der Einkünfte je Steuerpflichtigem wurden in den im Südosten des Landes gelegenen Gebietskörperschaften erreicht. Spitzenreiter war nach wie vor der Landkreis Mainz-Bingen mit gut 48.400 Euro, gefolgt von dem Landkreis Bad Dürkheim mit rund 45.600 Euro und der kreisfreien Stadt Speyer mit knapp 44.800 Euro. Die Schlusslichter waren die kreisfreien Städte Pirmasens mit 30.300 Euro, Ludwigshafen mit 34.100 und Trier mit rund 34.200 Euro. Der Durchschnittswert des Gesamtbetrags der Einkünfte lag in den Landkreisen um 5,8 Prozent höher als in den kreisfreien Städten.

Hinweis zu Pressemitteilungen mit Daten vor Corona

Das Statistische Landesamt veröffentlicht jährlich mehr als 200 Pressemitteilungen, die ein umfassendes Bild der Strukturen und Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft liefern. Die Veröffentlichung der Zahlen erfolgt mit einigem zeitlichen Abstand zum Berichtszeitraum, denn das Einsammeln der Daten und ihre sorgfältige Aufbereitung nach wissenschaftlichen Grundsätzen kosten Zeit. Deshalb wird auch noch über Strukturen und Entwicklungen berichtet, die vor dem Beginn der Corona-Pandemie liegen. Das scheint in einer Situation, in der sich nahezu alle Lebensbereiche tiefgreifend verändern, befremdlich. Diese Zahlen haben jedoch eine wichtige Funktion; sie bilden die Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen von Corona in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Deshalb veröffentlicht das Statistische Landesamt Pressemitteilungen mit Vor-Krisen-Ergebnissen.

Die Ergebnisse sind der Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer entnommen. Diese Statistik beruht zu einem wesentlichen Teil auf den maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung. Da die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen zwei Jahre oder später nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen kann, liegen die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig erst im vierten Jahr nach dem Ende des Veranlagungsjahres vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2017 stellen daher die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten dar.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird aus der Summe der Einkünfte der nach dem Einkommensteuergesetz unterschiedenen sieben Einkunftsarten, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug für Land- und Forstwirte, ermittelt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte stellt eine Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar. Zusammenveranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 22.06.2021