Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach zwei Bränden

Gegen den jetzt 36-Jährigen Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach Abschluss der Ermittlungen beim Landgericht Kaiserslautern den Antrag gestellt, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem 36-Jährigen wird vorgeworfen, am frühen Nachmittag des 04.10.2020 in einem Kellerraum eines Wohnanwesens in der Nähe des Waldschlösschens absichtlich dort befindliche Papiere angezündet zu haben, im Bewusstsein dessen, dass dadurch das ganze Wohnhaus in Gefahr geriet. Das Feuer griff dann auf weitere Gegenstände und auf dort installierte Rohrleitungen über, bevor es gelöscht werden konnte. Der Sachschaden wird auf ca. 2000 Euro geschätzt.

Der betreffende Kellerraum war zu Wohnzwecken genutzt worden. In dem Wohnanwesen lebten insgesamt über 200 Personen. Ferner wird ihm vorgeworfen, den Großbrand in den frühen Morgenstunden des 26.09.2020 auf dem Gelände eines Unternehmens für Autozubehör in der Kaiserslauterer Innenstadt (Königstraße) verursacht zu haben, und zwar durch Anzünden einer Mülltonne, die er an das Gebäude herangeschoben haben soll.

Der 36-Jährige hat die erhobenen Vorwürfe bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt, weil er nach dem Ergebnis der Ermittlungen bei den Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und von ihm aufgrund der Erkrankung die Gefahr weiterer, ähnlicher Taten ausgeht. Der 36-Jährige war noch am Tag des zweiten Brandes festgenommen worden und befindet sich seitdem in Haft. Er war schon einmal wegen Brandstiftung vor Gericht gestanden und war damals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens bestand damals kein Anlass.

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 09.06.2021