Bekanntmachung: Stadtverwaltung Kaiserslautern

Bei der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (ca. 100.000 Einwohner) ist die Stelle einer/eines hauptamtlichen

Beigeordneten (m/w/d)

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Dem Geschäftsbereich (Dezernat III) sind die Referate Schulen, Soziales, Jugend und Sport zugeordnet. Außerdem vertritt die/der Beigeordnete die Stadt in verschiedenen Gremien. Der aktuelle Dezernatsverteilungsplan mit der kompletten Übersicht über den Geschäftsbereich kann über die Homepage der Stadt abgerufen werden. Eine Neuord-nung des Geschäftsbereichs bleibt vorbehalten.

Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung und umfassenden Berufserfahrung den vielfältigen Aufga-ben eines solchen Amtes gerecht wird und die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern und den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Belange der Stadt eintritt.


Kaiserslautern ist Oberzentrum der Region Westpfalz und bedeutender IT- und Unter-nehmensstandort. Neben der Technischen Universität und der Hochschule Kaiserslautern sind zahlreiche Forschungsinstitute und Zentren für Technologietransfer, verschiedene Fachschulen und sämtliche Arten von allgemeinbildenden Schulen vorhanden.
Die Stadt verfügt über ein umfangreiches Kultur- und Sportangebot. Kaiserslautern ist Tor zum Naturpark Pfälzerwald und bietet seiner Bevölkerung und den Besuchern attraktive Einkaufsmöglichkeiten und hervorragende Angebote zur Freizeitgestaltung.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staats-angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausge-schlossen sind und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Der oder die Beigeordnete wird vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern voraussichtlich am 08.06.2021 in öffentlicher Sit-zung in geheimer Wahl gewählt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Hö-herstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Die Stadtverwaltung tritt auch bei Personalentscheidungen für die Chancengleichheit
von Frauen und Männern ein.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 28.05.2021 zu richten an

 

Herrn
Oberbürgermeister
Dr. Klaus Weichel
Stadtverwaltung
67653 Kaiserslautern

 

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 04.05.2021

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