Tür anstoßen gilt als Unfall

Fast täglich werden der Polizei Unfallfluchten gemeldet, die durch sogenannte „Parkrempler“ entstehen. Wer zum Beispiel auf einem Parkplatz beim Aussteigen aus seinem Wagen mit der Tür gegen das daneben stehende Fahrzeug stößt und dabei Schaden anrichtet, gilt als Unfallverursacher. Er muss den Schaden melden – andernfalls begeht er Fahrerflucht und somit eine Straftat.

Gesucht wird nach dem Verursacher, der am Dienstagmorgen in der Bismarckstraße auf diese Weise einen Mercedes Benz beschädigt hat. Der betroffene Fahrzeughalter entdeckte bei der Rückkehr zu seinem Auto eine Delle in der Fahrertür. Offenbar war jemand, der daneben parkte, mit seiner Tür dagegen gestoßen.

Dies muss in der Zeit zwischen 8.30 und 9 Uhr passiert sein; der Mercedes stand in dieser Zeit auf einem Parkplatz in Höhe des Hauses Nummer 1. Zeugen, die Hinweise auf den oder die Verantwortliche geben können, oder die gesehen haben, welches Fahrzeug neben dem Mercedes parkte, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 / 369 – 2150 bei der Polizeiinspektion 1 zu melden.

Auch in der Mannheimer Straße kam es auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes zwischen 8.30 und 9.30 Uhr zu einem ähnlichen Unfall. In diesem Fall wurde ein Porsche Cayenne an der Beifahrertür beschädigt. Zurück blieben Kratzer im Lack. Schadenshöhe: mehrere hundert Euro. Der Verursacher machte sich jedoch aus dem Staub, ohne den Vorfall zu melden. Nach ihm wird ebenfalls gesucht, die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter Telefon 0631 / 369 – 2150. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 28.04.2021