Gurtmuffel und Handy-Telefonierer erwischt

Über den Tag verteilt haben Dienstgruppen der Polizeiinspektion 1 am Dienstag an verschiedenen Orten Verkehrskontrollen durchgeführt.

Am Vormittag gab es eine Standkontrolle mit vorgezogenem Beobachtungsposten in der Lauterstraße in Otterbach. Hier wurde ein besonderes Augenmerk auf die Insassensicherung in den Fahrzeugen und die Benutzung von Handys während der Fahrt gelegt. In der Zeit von 9 bis 11 Uhr erwischten die Einsatzkräfte vier Handy-Telefonierer und drei Gurtmuffel.

Für die Benutzung des Smartphones während der Fahrt kommt auf die jeweiligen Fahrer eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu, das heißt: mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg. Für die Missachtung der Gurtpflicht gab’s kostenpflichtige Verwarnungen – Minimum: 30 Euro.

Weitere Kontrollen wurden im Anschluss von 11.15 bis 16 Uhr in Kaiserslautern im Bereich Eselsfürth sowie in Enkenbach-Alsenborn und Mehlingen durchgeführt. Hier lag der Schwerpunkt auf der Ladungssicherung, wobei insgesamt fünf Verstöße festgestellt wurden.

Ein Lkw-Fahrer war den Einsatzkräften aufgefallen, weil er keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Nachdem die Beamten den Fahrer angehalten und kontrolliert hatten, warfen sie auch einen Blick auf die Ladefläche – und auch hier zeigten sich „Sicherungsmängel“. Der 43-jährige Mann musste demzufolge 30 Euro für seinen eigenen fehlenden Gurt zahlen; für die mangelhafte Sicherung seiner Ladung erhält er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Der Fahrer eines Opel Movano handelte sich eine Anzeige ein, weil er sein Fahrzeug deutlich überladen hatte. Bei der Kontrolle des Transporters war eine größere Menge Betonschutt und anderer Abfall auf der Ladefläche aufgefallen. Er wurde deshalb zur nächsten Waage begleitet. Die Wiegung bestätigte den Verdacht: 3.100 Kilogramm wurden angezeigt – 2.800 wären maximal zulässig gewesen.

Darüber hinaus wurden im Zeitraum der Kontrolle zwei Fahrer mit dem Handy am Ohr erwischt, und ein Fahrer hatte den Schein für das Führen roter Kennzeichen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt.

Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich eine Frau aus dem Stadtgebiet strafrechtlich verantworten. Die 45-Jährige war am Nachmittag in der Ludwigstraße mit ihrem E-Roller aufgefallen. Der Grund: Die Streife entdeckte an dem Fahrzeug die Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Jahr. Eine Überprüfung ergab, dass kein aktueller Versicherungsschutz besteht. Der Roller musste deswegen stehen bleiben und die 45-Jährige ihren weiteren Weg zu Fuß fortsetzen.

Die Kontrollen im Dienstgebiet wurden bis in die Abendstunden fortgesetzt. Dabei ergaben sich bei insgesamt acht kontrollierten Fahrzeugen fünf weitere Verstöße: zweimal Verstoß gegen die Anschnallpflicht, zweimal fehlte bei der Überprüfung der Ausstattung das Warndreieck, einmal fehlte die Warnweste, die in jedem Fahrzeug (pro Insasse) mitzuführen ist. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 28.04.2021