50.000 Euro zu verschenken

Weil sie demnächst sterbe, habe sie 50.000 Euro zu verschenken. Mit diesem verlockenden Angebot meldete sich eine Unbekannte per E-Mail bei einem 49-Jährigen aus dem Stadtgebiet. Für die Schenkung benötigte der vermeintliche Anwalt der Frau allerdings die Bankverbindung, persönliche Daten und Fotos vom Personalausweises des 49-Jährigen. Mit der Aussicht auf so viel Geld, gab der Mann seine Daten preis und schickte auch Bilder seines Ausweises. Außerdem sollte der 49-Jährige ein Bankkonto bei einer bestimmten Bank eröffnen. Nun schöpfte der Mann Verdacht.

Wozu extra ein Bankkonto eröffnen? Er wandte sich an die Polizei. Dort ist die Masche bekannt: Meistens verlangen angebliche Anwälte, Notare oder Bankangestellte eine „Gebühr“ für die Überweisung des „Erbes“. Sie treiben das so lange, bis der Geschädigte von selbst darauf kommt, dass er betrogen wurde. Die Täter versuchen auch, das Opfer dazu zu bewegen, bei einer Bank ein Online-Konto zu eröffnen. Über gefälschte E-Mails an das Opfer und mit dessen Daten erlangen die Betrüger Zugriff auf das Konto. Die Bankverbindung nutzen die Täter dann für weitere Betrugsstraftaten. Deshalb: Gehen Sie davon aus, dass eine fremde Person Ihnen kein Geld schenken wird. Teilen Sie unbekannten Personen niemals persönliche Daten mit. Zahlen Sie kein Geld an Fremde. Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei. |erf

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 17.03.2021