Weltverbrauchertag am 15. März 2021 – Hauptzollamt Saarbrücken setzt sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein

Saarbrücken/Kaiserslautern/Pirmasens/Germersheim

Fast 150 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, die Produktsicherheit und das Betäubungsmittelgesetz stellte das Hauptzollamt Saarbrücken in den ersten beiden Märzwochen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz fest.

„Die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt uns am Herzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir genau hinschauen und gefährliche Waren aus dem Verkehr ziehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, fasst Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken, das Eingreifen des Zolls zusammen.

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

„Bei Internetbestellungen sind Kriterien wie die Stabilität von Spielzeug oder die Zusammensetzung von Medikamenten für die Käufer nahezu nicht nachvollziehbar – und damit auch nicht die Einfuhrfähigkeit der Waren“, so Hans Barth. „Damit der Kaufpreis nicht umsonst gezahlt wurde, empfehlen wir genau hinzuschauen. Im Zweifelsfall ist eine Lieferung oder ein Kauf innerhalb Deutschlands die sicherere Variante.“

Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 15.03.2021