Nach mehreren Notfällen: Warnung vor gefährlichen Kräutermischungen

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt vor gefährlichen Kräutermischungen, die derzeit im Umlauf sind. Vermehrt festgestellt wurden diese zuletzt in Koblenz, wo es in den vergangenen Tagen zu mehreren medizinischen Notfällen kam, die vermutlich auf den vorherigen Konsum von Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) zurückzuführen sind. Auch für Todesfälle in der jüngsten Zeit könnten diese Substanzen verantwortlich sein.

Kräutermischungen enthalten synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe, die häufig im Internet vermarktet werden. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beziehungsweise des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter die beiden vorgenannten Gesetze fallen, besteht nach deren Konsum eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit.

Da die Potenz synthetischer Cannabinoide nicht selten signifikant höher (um einen Faktor 100 oder noch höher) liegt als die von THC, ist die Gefahr der Fehldosierung sehr schnell gegeben. Bei den synthetisch hergestellten Cannabinoiden handelt es sich um pharmakologisch-toxikologisch weitestgehend ungeprüfte Stoffe, die nie zuvor – weder an Tier noch an Mensch – getestet wurden und deren Risikopotential völlig unbekannt ist.

Nach dem Konsum von solchen Mischungen zeigten sich bisher insbesondere Reaktionen wie Kreislaufzusammenbrüche, Zittern und Krämpfe, komatöse Zustände , Atemnot, Herzrasen bis zum Herzinfarkt und Tod. Die Ärzte wissen meist nicht, welche Substanzen in diesen Mischungen enthalten sind. Aus diesem Grunde ist es aus ärztlicher Sicht auch sehr schwer, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Polizei warnt daher eindringlich vor dem Genuss dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen in der Regel unkalkulierbar sind. Hat man derartige Stoffe konsumiert, sollte man sich umgehend an einen Arzt wenden. Sollten einem Personen bekannt sein, die solche Stoffe erworben oder eingenommen haben, sollte man unverzüglich die Rettungsdienststelle informieren.

Sollten diese Substanzen auch noch dem BtMG oder dem NpSG unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen.

 

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 05.03.2021