Mikrozensus: Über 20.000 Haushalte werden befragt

Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Mehr als 100 Interviewerinnen und Interviewer werden das ganze Jahr 2021 über in Rheinland-Pfalz unterwegs über 20.000 Haushalte befragen.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview-Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen.


Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheimhaltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden.

Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.

Der Mikrozensus …

– ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufalls-verfahren Adressen ausgewählt werden.

– befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren.

– ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.

– wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich ankündigen.

 

 

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 20.01.2021