Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag

Raab/Schenk: „Wir Länder stehen weiterhin gemeinsam zu unserer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

In einer Sonder-Videoschalte der Rundfunkkommission haben sich die Länder auf das weitere Vorgehen zum Rundfunkbeitrag verständigt. Dabei betonten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gemeinsame Verantwortung der Ländergemeinschaft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ungeachtet des anstehenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sollen die Arbeiten zur Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortgesetzt werden. Darüber informierten heute die Koordinatoren der Rundfunkkommission, Staatssekretärin Heike Raab (Rheinland-Pfalz) und Staatsminister Oliver Schenk (Sachsen).

„Ich bin sehr froh über das starke Signal und das klare Bekenntnis der Ländergemeinschaft zu unserer gemeinsamen Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir werden uns jetzt in enger Abstimmung in das leider nun unausweichliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen. Wir sind uns darin einig, dass die Entscheidung über die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mit medienpolitischen Forderungen verquickt werden darf. Dies werden wir in Karlsruhe deutlich zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig wollen wir die Beratungen zur Novellierung des Auftrags fortsetzen. Hier hatten wir Ende vergangenen Jahres bereits gute Vorschläge erarbeitet. Unser Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit zeitgemäßen Angeboten die Vielfalt aller Regionen in ganz Deutschland abbildet“, sagte die Bevollmächtigte des Landes für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab.

„Wichtig ist, dass wir aus der aktuellen Situation die richtigen Lehren ziehen. Zu diesen gehört im Interesse aller Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahler ein besseres Abbilden der ostdeutschen Wirklichkeit vor und hinter der Kamera, ein größerer Spielraum für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrages und nicht zuletzt notwendige Anpassungen des Verfahrens zu Festsetzung des Rundfunkbeitrages. Wenn die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem Jahr, also 2022 ihren Zwischenbericht vorlegt und die Arbeiten zur nächsten Beitragsempfehlung beginnt, müssen wir zu ersten guten Ergebnissen gekommen sein“, so Oliver Schenk, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien und Chef der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen.

Zum weiteren Reform des Auftrags und der Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio betonten Raab und Schenk: „Bereits bei Unterzeichnung des 1. Medienänderungsstaatsvertrages im Juni 2020 haben wir Länder in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass der Reformprozess weitergehen muss, vollkommen unabhängig von den Äußerungen Einzelner in den vergangenen Tagen und Wochen. Wie auch die KEF sehen wir weitere Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die auch zukünftig erforderlichen Reform- und Optimierungsüberlegungen einbezogen werden müssen. Gleichzeitig wollen wir die digitale Transformation der Anstalten und ihrer Angebote vorantreiben. Diese erfahren gerade jetzt in der Pandemie eine sehr große Nachfrage. Wir Länder werden diesen Reformprozess deshalb – auch unter Einbindung der KEF und anderer Sachverständiger – mit Nachdruck fortsetzen.“

 

 

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Mainz, 15.12.2020