Weiterhin Vorsicht vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Das Corona-Virus ist nach wie vor ein bestimmendes Thema in der Bevölkerung. Viele Menschen sind verunsichert, haben finanzielle Ängste und machen sich Sorgen um ihre und die Gesundheit anderer. Diese Ängste werden durch perfide Täter schamlos ausgenutzt, um schnell an Geld und Wertgegenstände zu kommen.

Bekannte Betrugsmaschen wie der Enkeltrick, Fake-Shops, Ransomware und CEO-Fraud werden an das Corona-Virus angepasst.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps, wie Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus schützen können.

Angepasste Version der Enkeltrick-Masche: Die Kriminellen geben sich als Angehörige aus, die sich angeblich mit dem Virus infiziert hätten und nun dringend Geld für die Behandlung benötigten. Im Anschluss werden Boten entsandt, die das Geld persönlich abholen kommen. Die Masche ist nicht neu! Sie lehnt sich an die Tatbegehungsweise des klassischen „Enkeltricks“ und des „Falschen Polizeibeamten“ an.

Tipps der Polizei:

– Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
– Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
– Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu
auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
– Erstatten Sie Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind!
– Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei!

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/

https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/aktuelle-betrugsmasche-falsche-polizeibeamte/

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Neue Version der Fake-Shops-Masche: Fake-Shops sind gefälschte Online-Plattformen, die es in unendlich vielen Varianten im Internet gibt. Aktuell werden auf diesen Fake-Shops Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel angeboten. Die bezahlte Ware wird jedoch nicht an die Kunden ausgeliefert.

Wie kann man Fakeshops erkennen?

– Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
– Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorauskasse erhältlich.
– Das Impressum ist unvollständig oder nicht vorhanden.
– Die selbst sehr begehrte und schwer zu bekommende Ware ist
immer verfügbar.
– Die Internetseite beinhaltet zahlreiche Fehler in der
Rechtschreibung und Grammatik.
– Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlen, sind
fehlerhaft, nicht in Deutsch verfasst oder wurden von fremden
Seiten kopiert.
– Weitere Bereiche der Internetseite (Unterseiten) sind leer oder
mit unsinnigen Fülltexten angereichert.
– Der Name der Domain unterscheidet sich vom echten Hersteller.
– Sie erhalten keine korrekte Bestellbestätigung.

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/praeventionshinweise/schutz-online-einkauf/schutz-vor-fakeshops/

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-beim-online-einkauf/fakeshops/

Angepasste Version von Ransomware: Als Ransomware wird Schadsoftware bezeichnet, die einen Computer befällt und diesen in seiner Funktionsweise sperrt oder vorhandene Daten verschlüsselt. Es gibt zwei Varianten von Ransomware. Die eine Variante verhindert die Nutzung des Rechners mittels Sperrung des Desktops. Die andere Variante verschlüsselt die Daten auf den infizierten Endsystemen. Dabei wird die allgemein entstehende Hektik in Zusammenhang mit Corona ausgenutzt.

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-durch-schadsoftware/ransomware/

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/ransomware/

Neue Version des CEO-Fraud (sogenannter „Chef-Betrug“): Bei der Betrugsmasche „CEO-Fraud“ geben sich Betrüger als Führungskraft eines Unternehmens aus, beispielsweise als Geschäftsführer (CEO). In gefälschten E-Mails fordern sie Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von Unternehmenskonten ins Ausland zu überweisen. Firmen werden bezüglich des Corona-Virus angeschrieben. Waren, die in Zusammenhang mit Hygiene stehen, müssten beispielsweise im Voraus bezahlt werden. So schützen Sie sich vor CEO-Fraud

– Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen
veröffentlichen.
– Informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über die Betrugsmasche
„CEO-Fraud“.
– Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne
Kontrollmechanismen ein. Beispielsweise sollte bei
ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion:
– geprüft werden, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist.
– geprüft werden, ob die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom
genannten Auftraggeber stammt, beispielsweise per Rückruf.
– die Geschäftsleitung beziehungsweise der/die Vorgesetzte
informiert werden.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt. Unsere Onlinewache ist für Sie erreichbar unter: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

– Vertrauen Sie den Informationen offizieller Stellen. Lassen Sie
sich nicht durch Nachrichten verunsichern, die über soziale
Netzwerke oder Messengerdienste verbreitet werden. Offizielle
Stellen sind: Ihre Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt oder
Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch-Institut
(RKI).

– Informieren Sie sich über Schutzmöglichkeiten im Zusammenhang
mit dem Corona-Virus unter:
www.polizei-beratung.de/corona-straftaten oder nutzen Sie dafür
die kostenlose Warn-App NINA.

 

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 05.11.2020