Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz

Mitarbeiter des Haus des Jugendrechts haben am Donnerstagabend zusammen mit Kräften der Kaiserslauterer Ordnungsbehörde in der Innenstadt Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt.

Unter anderem wurde ein 15-jähriger Junge festgestellt, der alkoholisiert war. Ein Schnelltest bescheinigte ihm einen Pegel von 0,53 Promille. Die Mutter des Jugendlichen wurde verständigt, um ihren Sohn vor Ort abzuholen.

Mit einer Zigarette in der Hand ist ein 16-Jähriger gegen 21.45 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz aufgefallen. Bei der Durchsuchung seiner Sachen nach weiteren Zigaretten kam ein sogenannter Grinder (Mühle) zum Vorschein, an dem noch Reste von Cannabis hafteten. Der Grinder wurde sichergestellt, die weiteren Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz laufen.

Außerdem unterzogen die Einsatzkräfte einen 17-Jährigen einer Kontrolle und fanden bei ihm ein sogenanntes Einhandmesser. Der Jugendliche gab an, dass er „Stress“ mit mehreren Leuten habe und ihnen mit dem Messer Angst mach möchte. Das Messer wurde sichergestellt und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Als die Beamten kurz nach 22 Uhr auf dem Rathausvorplatz zwei junge Männer überprüften, wurden sie gleich in zweierlei Hinsicht „fündig“: Der 22-Jährige hatte eine Dose und einen Plastikbeutel mit weißem Pulver bei sich. Darauf angesprochen, gab der junge Mann zu, dass es sich um Amphetamin handeln würde. Er musste deshalb mit zur Dienststelle kommen und muss nun mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Parallel ergab die Überprüfung seines 23 Jahre alten Kumpels, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht. Weil er die ausstehende Geldstrafe in vierstelliger Höhe nicht bezahlen konnte, wurde der Mann ins nächste Gefängnis gebracht, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen absitzt. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 16.10.2020