Ausgespäht und abgelenkt Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Shoulder-Surfern

- Unbekannte Täter erschleichen mit Tricks Geldkarten und Geheimzahlen, um Geld von fremden Konten abzuheben - Das Phänomen ist bundesweit zu beobachten - Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps, um sich zu schützen

Mit dem sogenannten „Shoulder Surfing“ gelingt es derzeit unbekannten Tätern, an die Geheimzahl und Geldkarte argloser Bürger zu kommen und damit Geld abzuheben, darauf weisen das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Dieses Phänomen, das bundesweit zu beobachten ist, erfreut sich aktuell bei den Betrügern wieder größerer Beliebtheit. Seit Juni gelang es den Tätern in Rheinland-Pfalz bereits mehr als zehn Mal mit dieser Masche größere Summen zu erbeuten.

Die Vorgehensweise der Täter, mit der sie an die Geheimzahl und die Geldkarte ihres Opfers gelangen, ist unterschiedlich:

– Zunächst einmal schauen die Betrüger ihrem Opfer bei der Eingabe
ihrer PIN über die Schulter (daher der Begriff „shoulder
surfing) und nutzen die ausgespähte Geheimzahl später, um Geld
vom Konto des Ausgespähten abzuheben.
– Nachdem sie die PIN ausgespäht haben, lenken die Täter ihre
Opfer während des Geldabhebens ab, um an die Bankkarte zu
gelangen. Sie verwickeln das Opfer in ein Gespräch – so täuschen
sie entweder Probleme mit ihrer eigenen Karte vor oder bitten
das Opfer um Hilfe in einer anderen Gelegenheit.

– Während das Opfer abgelenkt ist, entwendet der Täter die sich
noch im Ausgabeschlitz befindliche Geldkarte. Entweder wird
diese dann durch eine unechte Karte ausgetauscht, damit das
Opfer den Diebstahl nicht sofort bemerkt oder der Täter täuscht
vor, die Geldkarte wäre vom Automaten eingezogen worden. Oft
agieren die Täter auch arbeitsteilig: Während einer das Opfer
ablenkt, entwendet der andere Täter die Geldkarte bzw. tauscht
die echte gegen eine gefälschte aus.
– Mit der gestohlenen Geldkarte und der dazugehörigen Geheimzahl
können die Betrüger nun problemlos das Konto ihrer Opfer
plündern, da diese davon ausgehen, dass sich ihre Bankkarte in
Sicherheit befindet.

– Bei einem Fall, der sich ebenfalls in Rheinland-Pfalz ereignete,
wurde die Geschädigte von einem Täter abgelenkt, während er
unauffällig die EC-Karte aus dem Eingabefach entwendete.

Die Karte übergab er seinem Mittäter, der am benachbarten Ausgabeautomaten stand. Während der erste Täter die Bank verließ, entnahm die Geschädigte ihr Geld aus dem Ausgabeschacht und bemerkte das Fehlen der EC-Karte. Sie folgte dem ersten Täter und stellte ihn zur Rede. Während die Geschädigte mit dem ersten Täter wieder die Bank betrat, steckte der zweite Täter die EC-Karte in den entsprechenden Schlitz des von der Geschädigten genutzten Automaten. Die Geschädigte ging von einem Versehen ihrerseits aus und ließ vom ersten Täter ab. Die Täter verließen daraufhin die Bank. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der zweite Täter Geld vom Konto der Geschädigten abgehoben hatte, während sie dem ersten Täter aus der Filiale gefolgt ist.

– Eine weitere Vorgehensweise der Täter gestaltet sich derart,
dass das Opfer nach Durchführung der Bankgeschäfte zurückgerufen
wird mit dem Vorwand, dass es Geld im Automaten vergessen hätte.
Die Täter bitten das Opfer, diesen Umstand zu prüfen, indem die
EC-Karte erneut in den Automaten eingeführt wird. So gelangen
die Täter an die PIN und mit einem Ablenkungsmanöver auch an die
Karte.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale haben in ihrer Reihe „Genug Betrug“ die folgenden Empfehlungen zusammengetragen:

– Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie von niemandem
beobachtet werden können. Sorgen Sie für einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Bitten Sie aufdringliche
Personen oder angebliche Hilfesuchende höflich aber bestimmt,
auf Distanz zu bleiben.

– Brechen Sie im Zweifelsfall die Transaktion ab und lassen Sie
Ihre Karte nicht aus den Augen.

– Decken Sie das Tastaturfeld während der PIN-Eingabe mit ihrer
freien Hand oder mit einem Gegenstand ab (Geldbörse, etc.)

– Nutzen Sie keinen Geldausgabeautomaten, an dem etwas
ungewöhnlich erscheint! Bei Verdacht auf Manipulation
informieren Sie einen Bankmitarbeiter und verständigen Sie über
die 110 die Polizei!

– Nach Erledigung der Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft
werden, ob die eigene EC-Karte noch vorhanden ist. Haben Sie den
Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten ausgelesen hat,
veranlassen Sie umgehend eine Sperrung der EC-Karte: 116 116
(bundesweiter Sperrnotruf).

Das können Sie auch aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland +49 tun.

– Prüfen Sie die Höchstgrenze für Abhebungen von Ihrem Konto am
Automaten und überlegen Sie, ob Sie das Limit in dieser Höhe
benötigen oder ob Sie es reduzieren können.

In der Regel beträgt die Höchstgrenze 1000 Euro pro Kunde und Tag. Welche Limits gelten und wie hoch diese angesetzt sind, bestimmt aber grundsätzlich jedes Kreditinstitut selbst. Generell steht es einer Bank auch offen, dieses Limit je nach Kunde festzulegen. Je höher das Limit, desto höher auch der Schaden, den die Diebe anrichten können. Selbstverständlich können Sie die Höchstgrenze bei Bedarf wieder erhöhen, auch beispielsweise nur vorübergehend für eine Urlaubsreise oder einen anderen Anlass.

Mehr Informationen und Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Zahlungskarten sowie über Bezahlen im Netz oder per Smartphone finden Sie unter: www.polizei-beratung.de

sowie unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 23.07.2020