Hochzeiten, Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern: Neue Regelungen zu Veranstaltungen

Am 24. Juni beginnt die vierte Phase des Konzeptes „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“. Die vorgesehenen Lockerungen, die vor allem die Regelungen für Veranstal­tungen betreffen, werden in der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die heute verkündet wird.

Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen sind ab dem 24. Juni Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 anwesenden Personen zulässig. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 150 Personen zulässig. Geregelt wird auch, dass bei privaten Veranstaltungen, wie Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, mit einem zuvor eindeutig festgelegten Personenkreis und einer maximalen Teilnehmerzahl von 75 Personen, erleichterte Schutzmaßnahmen gelten.

Die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung wird ebenso wie die angepassten Hygienekonzepte heute auf der Internetseite www.corona.rlp.de eingestellt.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 19.06.2020