Leiharbeitsfirma knickt ein – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zugestanden

Nachdem das Arbeitsgericht Kaiserslautern die Klage eines ehemaligen Leiharbeiters gegen seine schlechtere Bezahlung, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat, erkennt das Unternehmen nun an, dass ein voller Lohnanspruch besteht. Die Anwälte des Unternehmens haben dies dem Gericht mitgeteilt und wollen so ein sog. Anerkenntnisurteil erwirken, was zur Folge hätte, dass der Fall nicht vor dem EuGH behandelt werden würde. Der Kläger, Gewerkschaftsmitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Pfalz/Saar und sein Anwalt wollen das Gericht davon überzeugen, dass der Fall trotz des Angebotes vor dem höchsten europäischen Arbeitsgericht verhandelt werden muss. Grund ist, dass nur auf dieser Ebene geklärt werden kann, ob die deutsche Praxis der systematischen Benachteiligung von Leiharbeitskräften als illegal gelten kann. Der Leiharbeiter hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen.

„Das Angebot zeigt ganz deutlich, dass auf Seiten der Unternehmer eine große Angst vor der Vorlage dieses und ähnlicher Fälle vor das EuGH herrscht. Wir sind überzeugt davon, dass dort die Vorgehensweise in Deutschland als illegal entlarvt wird. Auch wenn das Angebot einen juristischen Sieg bedeutet, der Leiharbeiterinnen und -arbeitern zeigt, dass 100% Lohn eingeklagt werden kann, wollen wir natürlich die momentane Praxis lieber gleich gerichtlich verbieten lassen. Sonst sind Arbeiterinnen und Arbeiter immer auf den Klageweg angewiesen um das zu bekommen, was ihnen
zusteht.“ äußert sich David Jung, Pressesprecher der FAU Pfalz/Saar. „Wir wollen als Gewerkschaft weitere Leiharbeiter ermutigen, mit uns ihr Recht einzuklagen, bis dies endlich nicht mehr notwendig ist.“
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern war der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
Prof. Dr. Däubler hat eine Stellungnahme veröffentlicht:

https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/06/daeubler-verleiher-in-panik.pdf

Quelle Text/Bild:
FAU Kaiserslautern
Allgemeines Syndikat Kaiserslautern
Pirmasenser Straße 48
67655 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.fau.org

Kaiserslautern, 15.06.2020