Hygieneauflagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel und Gastronomie

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und dem Vorsitzenden des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Dietmar Muscheid, fand heute ein Austausch über die Erfahrungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insbesondere im Einzelhandel und Gastronomie statt. Auch über das Tragen von Visieren wurde gesprochen. Von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Einzelhandel und der Gastronomie sei laut Muscheid zu hören, dass sich die nahezu vollständige Mehrheit der Kundinnen und Kunden an die Maskenpflicht in Geschäften und insbesondere auch an die einzuhaltenden Abstandsregeln und Hygienestandards halte.

Damit wird das Übertragungsrisiko zwischen den Kundinnen und Kunden und für das Personal reduziert. Auch auf Seiten des Personals werden zumeist Mund-Nasen-Bedeckungen getragen, was von vielen Beschäftigten nach mehreren Stunden als sehr belastend empfunden werde. Visiere würden insbesondere dann eingesetzt, wenn für die Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Arbeitsbedingungen das dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar sei und die Abstandsregeln gewahrt bleiben. Vor dem Hintergrund der geschilderten Erfahrungen aus der Praxis und als Ergebnis des gemeinsamen Gesprächs stellt das Gesundheitsministerium klar, dass das Tragen von Visieren bei Verkäuferinnen und Verkäufern und in der Gastronomie unter diesen Voraussetzungen (Abstandsregeln) möglich ist.

Prof. Bodo Plachter, Virologe der Universitätsmedizin, unterstützt das Ansinnen des Gesundheitsministeriums: „Mund-Nasen-Bedeckungen schützen andere zwar klar effektiver als Visiere. Bei bestimmten Arbeitsbedingungen, wie dem Einräumen von Regalen im Supermarkt oder dem Service in der Gastronomie, ist ein dauerhaftes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht immer zumutbar.“

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 07.06.2020