Information der Landesregierung: Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen

Seit dem 7. Mai gelten gelockerte Besuchs- und Ausgangsregelungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Grundsätzlich gilt, dass Besuche nur dann nicht möglich sind, wenn in einer Einrichtung eine Corona-Infektion behandelt wird. Die Regelungen werden nun über den 24. Mai hinaus verlängert und in einigen Punkten ergänzt. Bewohnerinnen und Bewohner können die Einrichtungen weiter unter bestimmten Auflagen verlassen und bis zu einer Stunde am Tag Besuch empfangen. Verlängert wird auch die Option, durch Testungen eine mögliche Quarantänezeit auf sieben Tage zu verkürzen.

Um die Umsetzung der Besuchsrechte für Einrichtungen und Angehörige verständlicher dazustellen, steht ab heute eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) für Angehörige auf der Seite www.corona.rlp.de zur Verfügung.

Die Einrichtungen können weiterhin im Einzelfall von den Besuchsregelungen abweichen, wenn sie mit dem Gesundheitsamt entsprechende Hygienekonzepte abstimmen. Dabei ist künftig eine Beteiligung der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe vorgesehen, die vor allem die sozialen Teilhaberechte der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen soll. Neu ist auch, dass Frisöre wieder in die Einrichtungen kommen dürfen.

„Der verantwortungsvolle Umgang mit den Besuchs- und Ausgangsregeln hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich danke den Leitungen der Einrichtungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Angehörigen, dass sie die Regelungen bislang weitgehend gut umgesetzt und eingehalten haben. Das und die aktuelle Lage bei den Neuinfektionen macht es nun möglich, die Lockerungen weiter beizubehalten“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit den neuen FAQs stellen wir allen Beteiligten eine gute Entscheidungshilfe zu wichtigen Fragen rund um das Besuchsrecht zur Verfügung.“

Die neuen Verordnungen treten am 25. Mai in Kraft und gelten zunächst bis zum 30. Juni. Danach erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.

„Die Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen sind nach wie vor das oberste Gebot, um den Schutz der besonders gefährdeten Gruppen zu gewährleisten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 22.05.2020