Information der Landesregierung: Ausgleichszahlungen des Bundes an die Krankenhäuser

Entsprechend dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat Rheinland-Pfalz als Ausgleich für die Einnahmenausfälle durch Aussetzung oder Verschiebung planbarer Leistungen zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und Patienten an die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz bislang insgesamt knapp 162 Mio. Euro ausgezahlt. Hinzu kommen ausgezahlte Mittel für die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Betten mit Beatmungsmöglichkeit in Höhe von 19,2 Mio. Euro. Die zusätzlichen invasiven Beatmungsgeräte werden mit 50.000 Euro pro neu geschaffenem Intensivbett gefördert. Insgesamt handelt es sich bislang um rund 181 Mio. Euro.

Das Land stellt den Krankenhäusern darüber hinaus kostenlos invasive Beatmungs­geräte aus Beschaffungen des Landes zur Verfügung und unterstützt die Kranken­häuser bei der eigenen Beschaffung erforderlicher Gerätschaften.

„Ich bin sehr froh, dass es uns in Rheinland-Pfalz gelungen ist, sehr schnell hier ein Auszahlungsverfahren zu schaffen, dass zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser beiträgt – auch in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Wir konnten auf diese Weise als eines der ersten Bundesländer bereits am 9. April 2020 knapp 107 Mio. Euro als Abschlagszahlung an die Krankenhäuser zur Auszahlung veranlassen. Das Verfahren läuft sehr gut, was mich außerordentlich freut.“

Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz wird die gestern telefonisch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Punkte in einer sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung regeln, die morgen verkündet werden soll und am 11. Mai in Kraft treten wird. Die Ausgestaltung der Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum soll dagegen erst in der kommenden Woche, gemeinsam mit einem Stufenplan für das weitere Verfahren bei möglichen weiteren Lockerungen, zunächst im Landeskabinett besprochen werden.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 07.05.2020