Information der Landesregierung: Regelung von Besuchen und Ausgängen, sowie Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen

Die am 17. April in Kraft getretene „Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen“ wird durch zwei separate Verordnungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe angepasst. Diese regeln schrittweise differenzierte Lockerungen, insbesondere der Besuchsrechte und Außenbesuche. „Nach wie vor bleibt der Schutz vulnerabler Gruppen für mich wichtigstes Ziel. Es gilt, den Balanceakt zwischen Gesundheits- und Infektionsschutz sowie dem Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit auszutarieren, einer ständigen Beobachtung zu unterziehen und zu prüfen, ob und inwieweit Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Aufgrund der Verringerung der Zahl der Neuinfektionen, der Tatsachen, dass inzwischen alle Einrichtungen ein Konzept für Isolations- und Quarantänebereiche haben und dass sowohl mehr Schutzausrüstung zur Verfügung steht als auch die Testkapazitäten weiter gestiegen sind, nehmen wir nun differenzierte erste Lockerungen vor und heben das umfassende Betretungsverbot für die Einrichtungen auf“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Ab dem 7. Mai dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person maximal eine Stunde täglich besucht werden. Dabei gelten die folgenden Auflagen: Besucherinnen und Besucher haben ihren Besuch vorher in der Einrichtung anzumelden und müssen sich in ein Register eintragen, in dem der Besuch sowie die Kontaktdaten dokumentiert werden. Während des Besuches sind Schutzregeln zu beachten, insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, eine Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es – sofern sie nicht zur Risikogruppe gehören – auch­ mehr Freiräume, unter anderem beim Verlassen der Einrichtung. Das umfasst auch die Möglichkeit zum Besuch einer Tagesförderstätte oder einer Werkstatt.

„Für die Bewohnerinnen und Bewohner eröffnen die neuen Regelungen wieder mehr Freiräume und bieten gleichzeitig weiterhin Schutz. Mein Dank gilt den Angehörigen und den Betroffenen, die bislang mit viel Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagiert haben. Ich erlebe, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz sich weitgehend an die geltenden Regelungen, beispielweise zur Maskenpflicht, halten. Ich vertraue darauf, dass sie auch mit den neuen Regeln verantwortungsvoll umgehen und sich an die bestehenden Auflagen halten“ betonte die Ministerin.

Die Verordnung wird heute verkündet und tritt am 7. Mai für zunächst vierzehn Tage in Kraft. Danach erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation. „Nach wie vor bleibt der Schutz vulnerabler Gruppen für mich ein wichtiges Ziel. Deshalb stellen die Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen nach wie vor das oberste Gebot dar“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Die Verordnungen werden heute Abend auf der Internetseite www.corona.rlp.de veröffentlicht.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 06.05.2020