Rheinland-Pfalz: 6.152 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 181 Todesfälle und 5.134 genesene Fälle.

Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken

Alltagsmasken: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter vor Ort am Wochenende und an Feiertagen in erster Linie mit der Ermittlung von Kontaktpersonen und Quarantänemaßnahmen gebunden sind, erfolgen die Meldungen zum Teil zeitverzögert. Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Alltagsmasken

Seit dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungs­verordnung gilt seit dem 3. Mai zudem die Maskenpflicht auch für Wartesituationen außerhalb der zu betretenen Einrichtung, wie beispielsweise beim Aufenthalt an Haltestellten oder Bahnsteigen oder dem Warten vor Geschäften.

„Ich danke den Menschen in Rheinland-Pfalz dafür, dass sie sich bisher mehrheitlich und vorbildlich an die seit einer Woche geltende Maskenpflicht gehalten haben. Denn durch das Tragen einer Alltagsmaske trägt jeder dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Mit der Öffnung der Spielplätze gehen wir nun einen weiteren Schritt, der Kinder und Familien einen größeren Bewegungsraum im Alltag ermöglicht. Aber auch hier bleibt wichtig, den Abstand zueinander zu wahren und die Hygienemaßnahmen einzuhalten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen wie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Schutzschild für Vereine in Not

Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Richtlinien sowie das entsprechende Antragsformular gibt es seit heute auf dieser Internetseite.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 02.05.2020