Bis zu 168.000 Schülerinnen und Schüler ab 4. Mai wieder in den rheinland-pfälzischen Schulen

Aufgrund der Coronakrise wurde der Besuch der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen seit dem 16. März unterbrochen. Im Rahmen einer stufenweisen Schulöffnung wurde insbesondere für Abschlussklassen und höhere Klassen der Schulbetrieb bereits wiederaufgenommen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, könnten bis zu 168.000 Schülerinnen und Schüler ab dem 4. Mai eine rheinland-pfälzische Schule besuchen.

Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 27. April nahmen bereits in den Abschlussklassen der G8-Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, beruflichen Gymnasien, Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen sowie den meisten Fach- und Berufsfachschulen erste Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teil. Bis zu 37.700 Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde damit ein Zugang zur Vorbereitung der Abschlussprüfungen im Klassenzimmer ermöglicht.

Vom 4. Mai an wird zudem das Angebot für höhere Klassenstufen und die übrigen Abschlussklassen der Sekundarstufe I vor Ort an den Schulen ausgebaut. Das betrifft voraussichtlich die 10. bis 12. Jahrgangsstufe der Gymnasien, die 9. bis 12. Klassen- bzw. Jahrgangsstufe der Integrierten Gesamtschulen, die 9. und 10. Klassenstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie der Realschulen plus, die 4. Klassenstufe der Grundschulen und an berufsbildenden Schulen die 11. Klassenstufe der Fachoberschulen, die 12. Klassenstufe der beruflichen Gymnasien, das Berufsvorbereitungsjahr und die Berufsfachschulen I. Bis zu 130.000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler könnten dadurch wieder vor Ort unterrichtet werden.

Die allgemeinbildenden Schulen sind deutlich stärker von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs betroffen als die berufsbildenden Schulen. Bis zu 120.000 Schülerinnen und Schüler wird es ab dem 4. Mai ermöglicht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dies geht insbesondere auf die Wiederaufnahme der höheren Klassenstufen an Gymnasien und die 4. Klassenstufe der Grundschulen zurück.

Regionale Unterschiede

Zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es hinsichtlich der Wiederaufnahme des Schulbetriebs Unterschiede. Insbesondere in Mainz, Ludwigshafen und im Landkreis Mainz-Bingen sind jeweils rund 8.000 bis 11.000 Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen unter Einhaltung der hygienischen und gesundheitsrelevanten Rahmenbedingungen unterzubringen. Demgegenüber lag die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Zweibrücken (1.800), Pirmasens und Cochem-Zell (jeweils 2.000) deutlich niedriger. Vergleichsweise niedrig sind die vom Robert-Koch-Institut erfassten COVID-19-Fälle bei den unter 35-Jährigen: In keinem Landkreis lagen mehr als 90 und in keiner kreisfreien Stadt mehr als 180 Fälle vor.

Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie für ältere Lehrkräfte

Um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu schützen, werden nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und Gesundheit vorgenommen. Beispielsweise wechseln Präsenz- und Fernunterrichtsphasen zwischen Klassen wöchentlich ab und die Maximalzahl der Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum wird auf 15 festgesetzt, um ausreichende Abstände zwischen den anwesenden Personen zu gewährleisten. Zudem wird Rücksicht auf die besonders gefährdeten Gruppen im Kontext der COVID-19-Krankheitsverläufe genommen. Dazu gehören neben den Vorerkrankten insbesondere 60-jährige und ältere Lehrkräfte. In Rheinland-Pfalz waren zum Erhebungszeitpunkt im Herbst 2019 rund 5.000 hauptamtliche bzw. hauptberufliche Lehrkräfte 60 Jahre oder älter, davon 4.100 an allgemeinbildenden und 900 an berufsbildenden Schulen. Lehrkräften ab einem Alter von 60 Jahren können nach Angaben der Schulaufsicht eigenständig entscheiden, ob sie im Präsenzunterricht eingesetzt werden.

Die Daten der amtlichen Schulstatistik werden jährlich zum Schuljahresbeginn bei den rheinland-pfälzischen Schulen erfragt. Die berücksichtigten Klassenstufen gehen auf die Angaben der „Informationen zur stufenweisen Schulöffnung“ der Schulaufsicht vom 16.04.2020 zurück und berücksichtigen folgende Schülerzahlen:
Wiederaufnahme ab 27.04.: 12. Jahrgangsstufe des G8-Gymnasiums, 3. Klassenstufe der Berufsschule (ohne BVJ) und der dreijährigen Berufsfachschule, 2.-3. Klassenstufe in Vollzeit und 3.-5. Klassenstufe in Teilzeit der Fachschule (ohne Altenpflege/-hilfe), 2.-3. Klassenstufe der Höheren Berufsfachschule, 13. Klassenstufe des Beruflichen Gymnasiums, 12. Klassenstufe der Fachoberschule, alle Teilnehmenden an der Berufsfachschule II, Berufsoberschule I, Berufsoberschule II, Dualen Berufsoberschule, am Abendgymnasium und Kolleg.
Wiederaufnahme ab 04.05.: 10.-11. Jahrgangsstufe des G8-Gymnasiums, 10.-12. Klassen-/Jahrgangsstufe des G9-Gymnasiums, 9.-12. Klassen-/Jahrgangsstufe der Integrierten Gesamtschulen, 12. Klassenstufe des Beruflichen Gymnasiums, 4. Klassenstufe der Grundschulen, 11. Klassenstufe der Fachoberschulen, 9.-10. Klassenstufe der Realschule plus und der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie alle Teilnehmendem am Berufsvorbereitungsjahr (ohne BVJ-S/-I/-E) und Berufsfachschulen I.
Nicht berücksichtigt wurden Wiederaufnahmen an Freien Waldorfschulen, den verbliebenen Haupt- und Realschulen, den Fachschulen für Altenpflege und den Schulen des Gesundheitswesens.
Die Daten der COVID-19-Fälle stammen vom Robert-Koch-Institut (arcgis) mit dem Stand vom 28.04.2020, 0:00 Uhr.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

 

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 29.04.2020