Bleibt nur Hartz 4 für die Musik?

Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz fordert Veränderung der Corona-Soforthilfe zugunsten tausender freischaffender Musiker*innen und Musikpädagog*innen

Das Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz, des Dachverbands für mehr als 500.000 musizierende Menschen in Rheinland-Pfalz, ruft die Abgeordneten des Landtags und die Landesregierung auf, ihre Regelungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes für freiberuflich Tätige in der Musik zu verändern. Da es in Rheinland-Pfalz kein eigenes Programm zur Unterstützung freier Kulturschaffender gibt, ist die einzige Hilfestellung das Corono-Soforthilfe-Programm des Bundes. In Rheinland-Pfalz können nur laufende Betriebskosten geltend gemacht werden, die bei freischaffenden Musiker*innen und Musikpädagog*innen nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß vorhanden sind. Die Einnahme-Ausfälle, die existenzielle Basis dieser Berufsgruppe, können nicht geltend gemacht werden. Einziger Ausweg bleibt die Grundsicherung, also Hartz 4. Dieser fehlenden Wertschätzung für tausende Menschen in Rheinland-Pfalz muss nach Meinung des Landesmusikrats dringend Einhalt geboten werden.

Gemeinsam mit weiteren Kulturverbänden des Landes hat sich der Landesmusikrat bereits an die Abgeordneten und den zuständigen Wirtschaftsminister gewandt. Die zum großen Teil ohnehin als prekär zu bezeichnenden Lebensverhältnisse, in denen sich zahlreiche Musikschaffende und musikpädagogisch Tätige befinden, lassen die Möglichkeit, sich ein finanzielles Polster für schlechte Zeiten zu schaffen, schlichtweg nicht zu.

Die Anzahl an Betroffenen im Land lässt sich aktuell nur schätzen:

– an den VdM-Musikschulen sind 864 Honorarkräfte beschäftigt

– in den vokalen und instrumentalen Laienmusikvereinigungen sind ca. 800 musikalische Leiter*innen betroffen

– an der Musikhochschule Mainz sind 190 freiberufliche Lehrbeauftragte beschäftigt und zusätzlich 50 freischaffende Musiker*innen betroffen

– die Jazzszene Rheinland-Pfalz geht von 250 betroffenen Musiker*innen aus

– im Bereich der Popularmusik geht man von 800 aktiven Musiker*innen aus sowie unzähligen Dienstleistern (Tontechniker, Fotografen, Videografen etc.)

– die evangelische Kirche geht von rund 1.300 freiberuflichen Kirchenmusiker*innen aus, die in Rheinland-Pfalz betroffen sind

– betroffen sind auch die 170 Mitglieder im Landesverband der Deutschen Tonkünstler, also der privaten Musiklehrer*innen

– darüber hinaus muss von einer sehr viel größeren Dunkelziffer an freiberuflich tätigen Musiker*innen und Musikpädagog*innen ausgegangen werden, nach Schätzungen des Landesmusikrats beläuft sich die Gesamtzahl in Rheinland-Pfalz auf ca. 5.100 Betroffene.

Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber, der dem Verband seit 2013 vorsteht, nimmt gemeinsam mit seinen neun Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums zur aktuell dramatischen Situation Stellung: „Bereits am 17. März haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass den freiberuflich Tätigen unter den Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden unser besonderes Augenmerk gelten muss. Die Haltung der Landesregierung, diese Berufsgruppe auf Hartz 4 zu verweisen, ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Freiberuflers. Ohne die vielen Honorarkräfte an Musikschulen, selbständigen Musiklehrer*innen, Bands im Bereich Jazz und Pop, Solomusiker*innen, DJs, Ensembles, Dirigent*innen von Laienensembles, Lehrbeauftragten an der Musikhochschule und vielen mehr wäre unser Land musikkulturell nicht nur ärmer, sondern arm. Wir dürfen diese enthusiastisch für die Musik lebenden Menschen nicht der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II überlassen. Die Einnahme-Ausfälle von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden muss ergänzend mitaufgenommen werden – so wie es in anderen Bundesländern auch möglich ist.“

Quelle Text/Bild:
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz

www.lmr-pr.de

Mainz, 02.04.2020