Jobcenter unterstützen die Menschen in der aktuellen Situation – Erleichterungen beschlossen

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind Ängste um die Existenz. Die Jobcenter sind in dieser Zeit wichtige Anlaufstellen für Menschen mit finanziellen Sorgen. Sie können mit der Zahlung von Grundsicherungsleistungen (auch genannt: Arbeitslosengeld II) gezielt unterstützen. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.

Die Jobcenter in der Westpfalz können mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten nun auch weiteren Menschen helfen. Wenn sich beispielsweise das Einkommen durch die Kurzarbeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit so stark verringert, dass der Lebensunterhalt der Familie nicht mehr gesichert ist, sollte schnell Kontakt aufgenommen werden. Auch Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer in finanzieller Not, weil Aufträge ausbleiben, sollten den Anruf beim Jobcenter nicht scheuen.

Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung bei den Jobcentern stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Informationen im Internet
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Corona-Sonderhotline für Selbständige und Freiberufler
Für Selbständige, Freiberufler und alle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Betroffenen ist die spezielle Sonderhotline 0800 4 5555 23 geschaltet.

Jobcenter telefonisch und per E-Mail erreichbar
Für alle Menschen, die bereits Geldleistungen beim Jobcenter beziehen, wird aufgrund der Schließung der Dienststellen für persönliche Vorsprachen die telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Die Jobcenter klären unter den folgenden Rufnummern sämtliche Anliegen:
• Jobcenter Donnersbergkreis:
o 06352 7038 90
o Jobcenter-Donnersbergkreis@jobcenter-ge.de
• Jobcenter Landkreis Kaiserslautern:
o 0631 3641 400
o Jobcenter-Landkreis-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de
• Jobcenter Stadt Kaiserslautern:
o 0631 37091 900
o Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de
• Jobcenter Pirmasens:
o 06331 142 0
o Jobcenter-Pirmasens@jobcenter-ge.de
• Jobcenter Zweibrücken:
o 06332 5686 444
o Jobcenter-Zweibruecken@jobcenter-ge.de

Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 01.04.2020