20.03.: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

In Rheinland-Pfalz ist ein zweiter Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 gestorben. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 80-jährigen Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, der in einem Koblenzer Krankenhaus stationär behandelt wurde. Zuvor ist eine 84-jährige Frau aus dem Westerwaldkreis an den Folgen der Infektion verstorben.

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle.

Stand: 11.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Ausweitung Testkapazitäten auf das Coronavirus

Aufgrund der bundesweit stetig steigenden Zahl an Labortests auf das Coronavirus und dem Ziel der Landesregierung verstärkt vulnerable Personengruppen, wie alte und kranke Menschen zu schützen, werden die Testkapazitäten in Rheinland-Pfalz mit Beginn der kommenden Woche erneut ausgeweitet. Der Blutspendedienst der Universitätsmedizin Mainz wird ab Montag zusätzlich zu der Laborkapazität des Landesuntersuchungsamtes von ca. 120 Proben pro Tag ca. 700 Testungen durchführen, um den Bedarf der Gesundheitsämter zu decken. Gleichzeitig wird die Landesregierung ein Erhebungsverfahren etablieren, um im Falle begrenzter Ressourcen – beispielsweise beim Labormaterial – den regionalen Bedarf an Labortests auf das Coronavirus frühzeitig ermitteln und berücksichtigen zu können.

Handreichung zum Hygieneschutz von Beschäftigten im Einzelhandel

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, werden derzeit weitreichende und für jede Bürgerin und jeden Bürger deutlich spürbare Maßnahmen ergriffen. Die damit verbundenen Geschäftsschließungen, Betriebs- und sonstigen Einschränkungen zur Kontaktreduzierung sind zum Schutz unserer Gesellschaft dringend notwendig.

Für Beschäftigte in den Bereichen, die nicht von kontaktreduzierenden Schließungen betroffen sind, ist die Sicherstellung des Arbeitsschutzes eine wichtige Frage. „Der Schutz der Beschäftigten ist mir besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für den Einzelhandel“, sagte Arbeits- und Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

In Ergänzung zu den getroffenen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung hat die Ministerin eine Handreichung mit konkreten Verhaltensregeln zusammengestellt. Diese richten sich an alle Beschäftigten, aber auch an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und an alle Menschen, die Geschäftslokale aufsuchen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterstützt den Appell der Ministerin. Aus Sicht von ver.di ist es besonders wichtig, für zusätzliche regelmäßige Kurzpausen für Hygienemaßnahmen zu sorgen und dass überall, da wo angestanden werden muss, der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Bestenfalls sollen in den Läden Kennzeichnungen am Boden angebracht werden.

Die Handreichung von Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler umfasst zehn konkrete Punkte und ist auf der Homepage des Ministeriums abrufbar.

Rechtsverordnung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen

Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:

1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrich­tungen (jeweils Innen- und Außengastronomie).

Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.

2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,

4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,

5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,

6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.

Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium steht in engem Austausch mit der Landesarbeits­gemeinschaft der Werkstätten und den anderen maßgeblichen Akteuren, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben in den vergangenen Tagen immer mehr Werkstätten entschieden, ihre Einrichtungen zu schließen. Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewähr­leisten und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, hat Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den oben genannten Partnern heute entschieden, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum 23. März zu schließen. Die Werkstätten sind allerdings gehalten, eine Notbetreuung anzubieten.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 20.03.2020