Erklärung der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur aktuellen Situation Region Grand Est

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute, am 11. März 2020, die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) zum Risikogebiet beim Kampf gegen das Coronavirus erklärt.

Die Region Grand Est hat enge partnerschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verbindungen mit Rheinland-Pfalz. Aus diesem Grund hat das Land Rheinland-Pfalz folgende Initiativen ergriffen und Maßnahmen eingeleitet.

„Viele Menschen pendeln über die Grenzen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Wir empfehlen dringend, dass die rheinland-pfälzischen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Region Grand Est leben und nach Rheinland-Pfalz zum Arbeiten einpendeln, mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres zu Hause bleiben. Die Landesregierung empfiehlt somit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz in dieser Region, bis auf Weiteres zu Hause zu bleiben und hierzu den telefonischen Kontakt mit ihren Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz aufzunehmen“, äußerte sich die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Weitere Schritte und Erläuterungen hierzu werden morgen auch mit den kommunalen Vertretungen erörtert.

Die Landesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Einstufung Kontakt zur Präfektur und zum Amt des Regionalpräsidenten der Region aufgenommen. Ein Teil der Risikoeinstufung gehe nach Auskunft der Regionsverwaltung darauf zurück, dass die Region Grand Est wegen eines vor allem lokal begrenzten Ausbruchs im südlichen Department Haut-Rhin hohe Fallzahlen aufweist.

„Das Land Rheinland-Pfalz hat der Region Grand Est Unterstützung beispielsweise für den Fall von labortechnischen Engpässen angeboten. Wir haben zugleich die Bundesregierung gebeten, die notwendigen Fragen der Grenzsicherung und Überprüfung zu beantworten“, so die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Heike Raab.

„Gemäß unseren in der vergangenen Woche erlassenen Richtlinien dürfen Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinder, die sich in einem RKI Risikogebiet aufgehalten haben, bis auf Weiteres nicht in Kindertagestätten gehen oder eine Schule besuchen. Darüber hinaus sollen Personen, die in einem Risikogebiet wohnen und normalerweise täglich nach Rheinland-Pfalz zur Schule oder zur Arbeit an Schulen und Kindertageseinrichtungen kommen, vorsorglich bis auf Weiteres zu Hause bleiben. Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätige. Fragen zu diesem Thema beantwortet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier“, sagte Staatssekretär Hans Beckmann.

Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt verwies auf den gestrigen Wirtschaftsgipfel im Ministerium, auf dem die Unterstützung für betroffene Unternehmen erläutert worden war. Das Wirtschaftsministerium informiert gemeinsam mit der ISB auf der Internetseite https://s.rlp.de/unterstuetzungkmu. Unternehmen können sich auch an das Ministerium wenden.

Am morgigen Donnerstag hat die Landesregierung die betroffenen angrenzenden Landkreise und kreisfreien Städte eingeladen, kurzfristig die Auswirkungen und die weiteren Maßnahmen gemeinsam zu besprechen.

Die Hotline für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen zum Coronavirus ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800 575 81 00 (Montag – Freitag 8 bis 18 Uhr; Samstag – Sonntag 10 bis 15 Uhr).

Quelle Text/Bild:
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT
UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

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Mainz, 11.03.2020