E-Scooter in Kaiserslautern!

E-Mobility goes Kaiserslautern! Seit Dienstag besteht in der Stadt die Möglichkeit, einen E-Scooter-Service zu nutzen. Berechtigte Personen haben nun die Möglichkeit, Elektrotretroller im Stadtgebiet auszuleihen. Im Umgang mit den E-Scootern, deren sachgemäßen Nutzung in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt ist, gibt es einiges zu beachten.

Mindestalter

Zwar benötigen E-Roller-Fahrer keinen Führerschein, dennoch ist nicht jeder berechtigt, die Fahrzeuge zu nutzen. Wer mit einem Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Helmpflicht

Da die Zweiräder nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h zugelassen sind, besteht derzeit keine Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt dennoch das Tragen eines Helmes. Wie auch Fahrradfahrer sind E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr einem besonderen Risiko ausgesetzt.

Versicherung

Ausschließlich Fahrzeuge, die über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen, dürfen im öffentlichen Verkehr geführt werden. Eine Versicherungsplakette muss am Roller angebracht werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Vor allem Personen, die im privaten Besitz eines Scooters sind, sollten daran denken eine solche Versicherung abzuschließen. Fahrzeuge von seriösen Verleih-Services sind in der Regel bereits versichert.

Alkohol und Drogen

Wie für Autofahrer, gilt auch für E-Roller-Fahrer die 0,5 Promille-Grenze. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer empfiehlt die Polizei ausdrücklich, keine berauschenden Substanzen zu konsumieren. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern sowie Fahrverboten rechnen.

Wo darf man fahren?

– Baulich angelegte Radwege
– Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung
/ StVO)
– Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295
– Straßenverkehrsordnung)Fahrradstraßen (Zeichen 244.1
Straßenverkehrsordnung)

Ausdrücklich verboten ist es, auf Gehwegen zu fahren.

Wie viele Personen dürfen E-Scooter nutzen?

Die Benutzung eines Elektrotretrollers ist nur für eine Person zulässig.

Auch wenn die Nutzung solcher Elektrokleinstfahrzeuge viele Vorteile mit sich bringt und bei einigen Personen auch der „Fun-Factor“ im Vordergrund steht, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen. Bitte denken Sie daran, dass sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Fahren Sie daher immer vorsichtig und aufmerksam! Die Polizei in Kaiserslautern wird Rollerfahrer und deren Fahrzeuge gezielt kontrollieren.

Wichtige Informationen zur Nutzung der E-Scooter hat die Stadt Kaiserslautern unter folgendem Link zusammengefasst:

https://s.rlp.de/BabLz

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 15.01.2020