Abgedunkelte Lichtanlage, Betriebserlaubnis erloschen

Vor allem in der dunklen Jahreszeit können Veränderungen an der Lichtanlage von Fahrzeugen unschöne Folgen mit sich bringen. Viele Autoliebhaber tauschen die originalen Leuchten mit abgedunkelten Exemplaren aus. Nicht immer ist das verboten. Wichtig aber hierbei ist, dass die Bauteile über das sogenannte ECE-Prüfzeichen verfügen, denn dieses Zeichen gibt an, dass eine Bauartgenehmigung vorliegt. Ein 21-Jähriger hielt sich am Donnerstagvormittag auf dem Parkplatz „Rote Hohl“ allerdings nicht an die Spielregeln. Er war mit einem Mercedes-Benz unterwegs, dessen Rückleuchten dunkel lasiert waren und nicht über ein solches Prüfzeichen verfügten. Außerdem fehlten Reflektoren am Heck des Wagens.

Die Erkennbarkeit der rückwärtigen Beleuchtung ist zur Nachtzeit, bei schlechten Witterungsverhältnissen oder aber auch bei starker Sonneneinstrahlung, erheblich beeinträchtigt.Die Betriebserlaubnis am Mercedes-Benz war durch die optische Veränderung erloschen, deshalb wurde der junge Mann aufgefordert, auf direktem Weg nach Hause zu fahren. Außerdem muss er sich um neue Heckleuchten kümmern.

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 22.11.2019