Allgemeine Verkehrskontrolle wird Fahrzeugführer zum Verhängnis

Überprüfungen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle förderten zu Tage, dass gegen den Fahrer eines Wagens aus dem Kreis Bernkastel-Kues ein Haftbefehl über zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe bestand. Mit dem Verurteilten wurde zunächst die Dienststelle aufgesucht. Da Hinweise auf eine etwaige Beeinflussung durch Betäubungsmittel vorhanden waren, wurde von dem Fahrer auf der Dienststelle ein Drogenvortest durchgeführt. Dieser reagierte positiv hinsichtlich der Abbauprodukte von THC. Auf den Fahrer kommt nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu. Nach der Entnahme einer Blutprobe und der Sicherstellung seines Führerscheins, den der Mann die nächste Zeit ohnehin nicht benötigen dürfte, wurde der Verurteilte in die JVA Frankenthal eingeliefert.

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 14.09.2019