Anklage wegen Betrugs mit Schaden in Höhe von 450.000 Euro

Im Zuge der Ermittlungen gegen einen 44-jährigen Unternehmer aus Kaiserslautern wegen Betrugs zum Nachteil einer älteren Frau mit einem Schaden von ca. 950.000 Euro (vgl. die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vom 26.02.2019) stieß die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern für Wirtschaftsstrafsachen auf einen ähnlichen Sachverhalt aus dem Jahr 2015 sowie auf der Verdacht von Steuerdelikten. Beides hat jetzt ebenfalls zu einer Anklage zum Wirtschaftsschöffengericht Kaiserslautern geführt.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem 44-Jährigen vor, einen 64-jährigen Mann aus Speyer zur Zahlung von insgesamt 450.000 Euro in drei Tranchen veranlasst zu haben, jeweils mit der unzutreffenden Behauptung, er benötige das Geld, um durch Zahlung von Zoll oder sonstigen Gebühren an wertvolle Teppiche zu kommen, und er wolle das Geld mit Zinsen zurückzahlen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen verbrauchte der 44-Jährige das Geld für andere Zwecke und hatte nicht vor, es zurückzuzahlen. In rechtlicher Hinsicht erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs im besonders schweren Fall, wegen der Höhe des Schadens und weil der 44-Jährige nach dem Ergebnis der Ermittlungen gewerbsmäßig handelte. Ferner erhebt sie den Vorwurf der Steuerhinterziehung mit einem Schaden in vergleichbarer Größenordnung.

Der Angeklagte machte im Ermittlungsverfahren zum wirtschaftlichen Hintergrund des Geldgeschäfts divergierende Angaben.

Im Fall zum Nachteil der älteren Frau ist eine Verurteilung erfolgt, diese ist jedoch nicht rechtskräftig.

Über die neue Anklage hat nunmehr das Wirtschaftsschöffengericht Kaiserslautern zu entscheiden. Eine Hauptverhandlung wird möglicherweise noch in diesem Monat stattfinden.

Dr. Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 22.05.2019