Tagestipp! Führungszeugnis und Urkunden online beantragen: Vorsicht vor irreführenden Angeboten

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zweifelhaften Anbietern im Internet

Viele offizielle Dokumente wie Geburtsurkunde oder Führungszeugnis können online beantragt werden. Doch Vorsicht: Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wurden Fälle bekannt, in denen Bürgerinnen und Bürger bei einer Internetsuche unter dem Stichwort „Führungszeugnis online beantragen“ auf die private Internetseite www.amtsweg.com geleitet wurden. Die Angaben auf der Seite erwecken den Eindruck, dass gegen Zahlung von 13 Euro – also genau des Betrages, auf den sich auch die Gebühr für die Erstellung eines Führungszeugnisses beläuft – dieses online beantragt und übersandt werden kann. Nur bei genauem Hinsehen fällt auf, dass nach Bezahlung keineswegs ein Führungszeugnis übersandt wird, sondern nur ein eBook, das erklärt, wie ein Führungszeugnis online beantragt werden kann.

Diese Masche kommt immer wieder vor: Einige Dienstleister machen ein Geschäft damit, die Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinschaut, zahlt entweder doppelt – oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zur Beantragung. Manche Seiten sind besonders dreist und senden sogar direkt eine Mahnung.

Unsere Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen:

  • Beantragen Sie offizielle Dokumente immer direkt bei der Stadt oder der Gemeinde. Häufig geht das online – und dieser Service kostet in der Regel nichts.
  • Überprüfen Sie immer im Impressum, ob Sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind.
  • Werden Gebühren verlangt, lesen Sie aufmerksam die Bedingungen.
  • Kommt bei Ihnen eine Rechnung oder Mahnung an, widersprechen Sie.
  • In Rheinland-Pfalz werden verbindliche Informationen zum Beispiel über das Bürgerinformationssystem www.rlpDirekt.de oder über die Seite des Bundesamts für Justiz in Bonn www.fuehrungszeugnis.bund.de erteilt.
  • Die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses ist überdies nur mit dem neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, einem Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes und der seit dem 1. November 2014 verfügbaren AusweisApp2 möglich.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf unserer Internetseite: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/fuehrungszeugnisse-und-urkunden-online-beantragen-vorsicht-falle-33126

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 23.04.2019