Bundesregierung plant Angriff auf die Energiewende in Bürgerhand

Um 20 Prozent will die Bundesregierung im Hauruck-Verfahren die EEG-Vergütung für größere
Solar-Dachanlagen zum 1. Januar 2019 kürzen. Das würde das Aus für viele Bürgerenergie-Projekte bedeuten, so z.B. der geplante Bau der PV-Aufdachanlage auf einem Kindergarten im Einsiedlerhof der Bürgerenergiegenossenschaft LauterStrom aus Kaiserslautern.
Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2019 die Einspeise-Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt um rund 20 Prozent kürzen. Das bedeutet eine Absenkung von derzeit 10,57 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent. Mit diesem überraschenden Gesetzentwurf Anfang November hat die Regierung die Bürgerenergiegesellschaften in Aufruhr versetzt.
Gerade hat der Zubau der Photovoltaik nach fünf Jahren in 2018 das erste Mal wieder die Vorgabe von 2,5 Gigawatt jährlich neu installierter Leistung erreicht. Das geplante Gesetz wird den Ausbau der Photovoltaik blockieren und erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten. Nach Schätzungen der Fachverbände wie z.B. dem Bündnis Bürgerenergie ist jedes zweite größere Projekt gefährdet. Ein Großteil der von Bürgerenergiegesellschaften initiierten Photovoltaik-Anlagen werden auf großen, oft öffentlichen Gebäuden errichtet.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ohne Anhörung von Ländern, kommunalen
Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden den Gesetzentwurf erarbeitet. Anfang November wurde der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt. Wenige Tage später, am 5. November, beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Am 9. November kam es zur ersten Lesung in den Bundestag. Anscheinend will die Bundesregierung die Kürzung im Hauruck-Verfahren realisieren.
„Für uns ist das ein großer Vertrauensbruch“, sagt Christof Oster, Vorstand der Lauterstrom eG. In
Kaiserslautern und Umgebung stehen für die Energiegenossenschaft gleich 5 Projekte mit insgesamt
380 kWp vor dem Aus .
LauterStrom treibt seit über zwei Jahren das Dach-PV-Projekt mit ca. 70 kWp auf dem Neubau des Kindergartens im Einsiedlerhof voran. Die Planungen, der Kaufvertrag und die Kosten sind fixiert und die Fertigstellung soll(te) Anfang 2019 erfolgen. Mit der Vergütungsabsenkung um 20 Prozent wäre das Projekt nicht mehr wirtschaftlich. Unzählige Arbeitsstunden wären umsonst, der Schaden durch schon getätigte Investitionen wäre zu ersetzen und das Potential von rund 70 MWh CO2-frei erzeugten Stromes pro Jahr vernichtet.
„Wie sollen wir Projekte planen und Investitionssicherheit haben, wenn wir innerhalb kürzester Zeit mit einer so massiven Kürzung konfrontiert sind“, sagt Vorstandsmitglied Kurt Herzer. „Einerseits verpflichtet sich Deutschland zu Klimazielen, andererseits wird der notwendige Zubau an Erneuerbare Energien-Anlagen erneut ausgebremst.“ Dabei sind es die Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort die Energiewende voranbringen.
Die Bürgerenergiegenossenschaft LauterStrom hat deshalb die Bundestagsabgeordneten der
Regierungsparteien im Wahlkreis angeschrieben. „Die Parteien beklagen sich immer darüber, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger sinkt. Kein Wunder, wenn hier wieder einmal ein Gesetz gegen die Bürger gemacht wird“, sagt Heinz Roth – und ergänzt: „Und gegen den Schutz unser Lebensgrundlagen.“
Außerdem hat LauterStrom sich der Stellungnahme des Bündnis Bürgerenergie zum
Energiesammelgesetz angeschlossen. https://www.buendnisbuergerenergie.
de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapiere/20181114_Stellungnahme_
Energiesammelgesetz_BBEn.pdf

Quelle Text/Bild:
Lauterstrom eG
Trippstadter Straße 25
67663 Kaiserslautern

www.lauterstrom.net

Kaiserslautern, 27.11.2018