In seiner Sitzung am 28.10.2026 hat sich der Regionalvorstand der Region Westpfalz für eine weitere Offenlage des Kapitels Windenergie im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans ausgesprochen. Die Regionalvertretung soll nun am 9. Dezember entscheiden, ob sie dieser Empfehlung folgt.
In der erneuten Offenlage des Planentwurfs, die in der Zeit vom 07.07. – 18.08.2026 stattfand, gingen zahlreiche wichtige Hinweise und Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Behörden ein. Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft hat daher dem Regionalvorstand empfohlen den Planentwurf noch einmal in einigen Punkten zu überarbeiten und den Eingaben Rechnung zu tragen, soweit diese sinnvoll und begründet sind. Dies betrifft insbesondere die Flächenkulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung in der Region. Damit hat sich der Vorstand der Planungsgemeinschaft dafür ausgesprochen, Beteiligung ernst zu nehmen und sowohl Vorschläge für neue Gebiete als auch die Rücknahme von bisherigen Planungen nochmals zur Diskussion zu stellen.
Die Planungsgemeinschaft Westpfalz soll nach gesetzlichen Vorgaben in einer ersten Stufe auf 1,4% ihrer Regionsfläche Vorranggebiete für die Windenergie festlegen. Der Plan zur Steuerung des Windenergieausbaus würde so künftig auf den restlichen Regionsflächen planerisch die Errichtung von Windrädern ausschließen, sofern Kommunen nicht noch selbständig zusätzlich Flächen planen wollen.
Der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft, Landrat Ralf Leßmeister, ist dennoch zuversichtlich, dass nach einer erneuten Offenlage Anfang 2027 das Regionalplanverfahren zügig zum Abschluss gebracht und über eine Plangenehmigung bis zum Jahresende 2027 entschieden werden kann. „Ein überarbeiteter Planentwurf bietet die Chance einen transparenten und breit getragenen regionalen Konsens über den weiteren Ausbau der Windenergie zu erzielen“, so der Kaiserslauterer Landrat.
Landrat Leßmeister betonte dabei die Dringlichkeit einer zügigen Durchführung der dritten Offenlage. Hintergrund sind die bundesgesetzlichen Regelungen zur sogenannten Superprivilegierung der Windenergie: Wird der Regionalplan nicht bis zum 31. Dezember 2027 genehmigt, droht der Region der Verlust ihrer Steuerungsmöglichkeiten beim weiteren Ausbau der Windenergie.
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Kaiserslautern, 02.11.2026
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