Einheitliche Standards für mehr Sicherheit

Land veröffentlicht erstmals Handlungsanweisung zur Gefahren- und Risikoanalyse im Katastrophenschutz

Rheinland-Pfalz stärkt die strategische Vorsorge im Katastrophenschutz. Mit der Veröffentlichung der neuen Handlungsanweisung „Gefahren- und Risikoanalyse für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz“ wird ein landesweit einheitlicher methodischer Rahmen geschaffen, um Risiken präziser zu erfassen und die notwendige Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bedarfsgerecht zu bestimmen.
Gemäß dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz sind Landkreise und kreisfreie Städte gesetzlich dazu verpflichtet, Gefahren- und Risikoanalysen zu erstellen. Diese Analysen bilden das Fundament für die Ableitung konkreter Planungsziele für Ereignisse, die zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet zudem die Katastrophenschutz-Landesverordnung. Sie regelt die Ermittlung und Vorhaltung risikobasierter Grundausstattungen und eröffnet Spielräume für zusätzliche, örtlich spezifische Fähigkeiten.
„Die neue Handlungsanweisung stellt sicher, dass diese Analysen künftig nicht mehr isoliert, sondern nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren System durchgeführt werden. Dadurch können örtliche Gefährdungslagen systematisch erfasst, Risiken objektiv bewertet und daraus die benötigten Fähigkeiten des Katastrophenschutzes abgeleitet werden“, unterstrich der Präsident des LfBK René Schubert. Die Entwicklung der Handlungsanweisung erfolgte unter der Federführung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz. Um eine hohe Praxistauglichkeit und Akzeptanz in der Fläche zu gewährleisten, wurde das Dokument in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden – dem Landkreistag und dem Städtetag sowie der Arbeitsgemeinschaft „Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz“ erarbeitet. „Ich danke allen für die sehr gute und kooperative Zusammenarbeit. Einheitliche Standards werden für mehr Sicherheit sorgen“, betonte Schubert.

Informationen:
Um die Umsetzung in den Landkreisen und Städten zu erleichtern, bietet die Handlungsanweisung umfassende Unterstützung. Neben dem methodischen Rahmen umfasst sie:

  • Detaillierte Szenarienbeschreibungen für verschiedene Gefahrenlagen,
  • strukturierte Tabellenwerke zur Risikobewertung,
  • ein praktisches Ausführungsbeispiel zur direkten Orientierung.
    Die vollständigen Unterlagen stehen ab sofort im BKS-Portal im Bereich „Rechtsgrundlagen“ zum Download zur Verfügung.

Quelle Text/Bild:
LANDESAMT FÜR BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ
RHEINLAND-PFALZ
Lindenallee 41-43
56077 Koblenz

https://lfbk.rlp.de

28.10.2026

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