Der Landkreis Kaiserslautern plant, ab dem Jahr 2028 seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vollständig auf die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern zu übertragen. Eine entsprechende Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) hat der Kreistag am 31. August beschlossen. Der Kreistag des Donnersbergkreises will am 30. September über das Thema entscheiden. Der Kreisausschuss hat bereits beschlossen, dem Gremium eine Zustimmung zur IKZ zu empfehlen.
Die beiden Landkreise sind neben der Stadt Kaiserslautern Anstaltsträger der ZAK und beabsichtigen, alle bisher noch nicht auf die ZAK delegierten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerschaft auf die ZAK zu übertragen. Hierzu gehören beispielsweise die Einsammlung und der Transport der Abfälle beziehungsweise die Beauftragung von Unternehmen hiermit, die Einsammlung illegal abgelagerter Abfälle, der Betrieb von Wertstoffhöfen, die Abfallberatung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Kalkulation und Erhebung von Gebühren von den Bürgern, sowie die Vorbereitung, den Erlass und den Vollzug von Satzungen.
Lediglich die staatlichen Aufgaben der Unteren Abfallbehörde sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Stilllegung und Nachsorge der Deponien im Donnersbergkreis sowie die Beschlussfassung über die Abfallgebührensatzungen für den räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Landkreise durch die Kreistage werden nicht übertragen.
Landrat Ralf Leßmeister, aktuell auch Vorsitzender des ZAK-Verwaltungsrates, begrüßt die Entscheidung des Kreistages: „Mit der Übertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf die ZAK zum 1. Januar 2028 setzen wir einen weiteren Meilenstein in der interkommunalen Zusammenarbeit unserer Region. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Abfallentsorgung im Landkreis Kaiserslautern, sondern sichert auch langfristig eine hochwertige und bürgernahe Serviceleistung für
unsere Einwohnerinnen und Einwohner.“ Leßmeister ergänzt: „Die Bündelung der operativen Aufgaben bei der ZAK ermöglicht es uns, Synergien zu nutzen und Skaleneffekte zu realisieren, die bei einer eigenständigen Aufgabenerfüllung nicht darstellbar wären. Gleichzeitig entlasten wir unsere Kreisverwaltung von komplexen Verwaltungsaufgaben und können uns noch stärker auf unsere
Kernaufgaben als Untere Abfallbehörde und politische Steuerungsgremien konzentrieren.“
Die Aufgaben, die bis jetzt nicht auf die ZAK übertragen wurden, werden heute sowohl vom Landkreis Kaiserslautern als auch vom Donnersbergkreis in eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen wahrgenommen. Diese verfügen bisher über eine eigenständige Wirtschaftsplanung und Rechnungslegung und erstellen jeweils einen eigenen Wirtschaftsplan sowie einen eigenen Jahresabschluss.
Neben der Übertragung dieser Aufgaben sollen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sämtliche erforderlichen personellen, sachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Ressourcen auf die ZAK übergehen. Hierzu zählt insbesondere die Übernahme des mit der Aufgabenerfüllung betrauten Personals einschließlich der bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisse. Hierzu wird die ZAK in den nächsten Monaten räumliche Ressourcen am Standort im Kapiteltal schaffen. Den Mitarbeitenden entstehen durch die Neuorganisation und den neuen Arbeitsplatz keine Nachteile.
Zudem erfolgt die Übernahme der erforderlichen Vermögensgegenstände, Betriebsmittel und sonstigen Sachmittel sowie die Fortführung, Übernahme oder, soweit erforderlich, Anpassung der bestehenden Verträge, Vereinbarungen und sonstigen Rechtsverhältnisse. Dies betrifft insbesondere Miet-, Pacht-, Wartungs-, Dienstleistungs-, Versicherungs-, Liefer- und sonstige Dauerschuldverhältnisse sowie bestehende Beschaffungs- und Geschäftsbeziehungen.
Die ZAK ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern sowie der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis. Sie trägt gemäß Anstaltssatzung den Namen „ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Kaiserslautern und der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis“. Sie entstand zum 1. Januar 2011 durch den Rechtsformwechsel des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kaiserslautern, dessen Rechtsvorgänger der Abfallbeseitigungsverband Kaiserslautern und der Deponiezweckverband Kaiserslautern waren. Zum 1. Januar 2026 trat der Donnersbergkreis als dritter und gleichberechtigter Anstaltsträger der Anstalt bei.
Im Zuge dieses Beitrittsprozesses wurden Möglichkeiten geprüft, ob die beiden Landkreise auch im Bereich Sammlung und Transport von Abfällen sowie der entsprechenden Administration stärker kooperieren könnten. Neben rein wirtschaftlichen Aspekten spielen in der Betrachtung dabei auch organisatorische Aspekte, Skaleneffekte, Fragen der Bindung und Gewinnung von Personal- und Fachressourcen, die sinnvolle Schaffung von Kompetenzzentren, die erforderliche Einführung von Softwaresystemen und Herausforderungen der Digitalisierung, die damit verbundene Bürgerfreundlichkeit sowie künftige Herausforderungen des regulatorischen Rahmens eine Rolle, auch um Synergien zu ermöglichen.
Ralf Leßmeister zeigt sich erfreut, dass durch die Erweiterung auch die Attraktivität des gemeinsamen öffentlichen Dienstes steigt: „Wir schaffen ein leistungsfähiges Kompetenzzentrum mit besseren Entwicklungsperspektiven für die Beschäftigten, investieren in moderne IT-Systeme und Digitalisierung und stellen uns so den Herausforderungen der Zukunft – zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeitenden in der Abfallwirtschaft.“
Für die Stadt Kaiserslautern kommt eine weitere Aufgabenübertragung nicht in Betracht, da diese mit ihrem Eigenbetrieb Stadtbildpflege diese Aufgaben in Eigenregie erbringt. Durch die Umsetzung der dann asymmetrischen Aufgabenübertragung erwachsen der Stadt Kaiserslautern keinerlei Nachteile.
Ein entsprechendes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Übertragung der abfallwirtschaftlichen
Aufgaben beider Landkreise auf die ZAK „der leistungsfähigste und wirtschaftlich tragfähigste Weg“ sei.
Begründet wird dies durch den Wegfall der ZAK-Schnittstelle und die Reichweite der ZAK. Zudem falle
kein Gründungsaufwand an. Weiter heißt es in dem Gutachten: „Die indikative Netto-Betrachtung zeigt im mittleren Szenario eine in der Anlaufphase annähernd neutrale Wirkung auf die Gebührenhaushalte, danach eine Entlastung dieser.“
Bisher sind der ZAK gemäß Anstaltssatzung die Entsorgungspflichten der Trägerkommunen für angefallene und überlassene Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung in eigenem Namen und eigener Verantwortung übertragen. Zu den weiteren satzungsmäßigen Aufgaben gehören insbesondere der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Kapiteltal sowie die Planung, Errichtung und der Betrieb der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen abfallwirtschaftlichen Einrichtungen. Durch die nun beschlossene Übertragung weiterer Aufgaben auf die ZAK wird eine Änderung der Anstaltssatzung notwendig.
Mit der Konzentration auf einen Ansprechpartner soll mittelfristig ein Bürgerportal etabliert werden, das die Bereiche Kundenberatung und -betreuung sowie das Beschwerdemanagement bündelt. Durch die Optimierung und bessere Auslastung der zentralen Ressourcen an einem Standort könnten mittelfristig
„alle Leistungen aus einem Guss angeboten“ werden, wie ZAK-Vorstand Jan Deubig betont. Das biete dauerhaft Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die drei Anstaltsträger. Deubig bittet um Verständnis, sollte es in der „für alle herausfordernden Übergangsphase“ zu Komplikationen kommen.
„Natürlich werden wir alle versuchen, dass davon die Bevölkerung so wenig wie möglich merken wird.“
Bild: © ZAK KL
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Kaiserslautern, 28.08.2026
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